
Urheberrecht (Auswahl)
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In modernen Rechtssystemen beruhen die Bildrechte auf mehreren rechtlichen Vorstellungen und Normen. Der vorliegende Beitrag befasst sich vor allem mit den Urheberrechten des Urhebers beziehungsweise Lichtbildners für seine Fotografien . Hiervon abzugrenzen ist beispielsweise das Recht am eigenen Bild einer abgebildeten Person. Siehe auch: Fotorecht Rechtsnormen [ Bearbeiten ]
Bildrechte
Alle Rechte vorbehalten
„ Alle Rechte vorbehalten “ ( englisch : All rights reserved ) ist ein aus dem Urheberrecht (englisch Copyright ) stammender Satz, der urheberrechtlich geschützten Werken beigefügt wird. Das heutige Urheberrecht verlangt in den meisten Ländern keine solche Anmerkung mehr, dennoch wird der Satz weiter verwendet. Früher war dieser Satz nötig, um schriftlich festzuhalten, dass sämtliche durch das Urheberrecht gewährten Rechte (z. B. das Recht, ein Werk in einem bestimmten Gebiet zu veröffentlichen) beim Rechteinhaber bleiben, damit rechtliche Schritte gegen eine Urheberrechtsverletzung unternommen werden können. Diese Notwendigkeit ergab sich aus dem Buenos-Aires-Abkommen zwischen mehreren amerikanischen Staaten von 1910, welches festlegte, dass ein schriftlicher Vorbehalt notwendig sei, um in allen Ländern, die dem Abkommen beigetreten sind, den Rechtsschutz sicherzustellen.Autor
Ein Autor ( lat. auctor : Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser ) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z.B. Bilderbuch , Comic , Fotoroman ). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „ literarische “ Werke, die den Gattungen Epik , Drama und Lyrik oder auch der Fach - und Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der Musik , Fotografie , Filmkunst ) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch Softwareautoren , Gesetzesautoren , Autoren in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens, etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinder von Autorenspielen ( German-style Games ) die Bezeichnung Spieleautor etabliert.Freie Inhalte
Creative Commons
Logo der Organisation Creative Commons Beispiel für ein Foto unter der Lizenz CC-BY-SA 2.0 de. Bei der Weiternutzung sind anzugeben: der Name des Urhebers und die Lizenz samt eines URI / URL , also „Robin Müller, CC-BY-SA 2.0 de “. Creative Commons (abgekürzt CC ; englisch für schöpferisches Gemeingut , Kreativ allmende ) ist eine gemeinnützige Organisation , die 2001 gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard- Lizenzverträge , mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann.Sie haben Bilder, Texte oder Musik veröffentlicht, die Sie der Menschheit zwar gerne zur Nutzung überlassen möchten, aber eben nicht willkürlich? Durch die "Creative Commons"-Lizenzen (CC) können Sie die Urheberrechte abgestuft freigeben. Umgekehrt haben Sie als Nutzer von CC-Material Sicherheit über die erlaubten Nutzungsformen. Sibylle Mühlke stellt das Lizenzmodell vor und verweist auf Möglichkeiten, gezielt nach "Creative Commons"-Werken zu suchen. Urheberrecht als Piratenabwehrkampf Eine zwar nicht falsche, aber etwas zu kurz gegriffene Meinung zum Urheberrecht lautet: Es soll Texte, Bilder, Fotografien, Musik, Software und andere kreative Werke vor unberechtigter Vervielfältigung und Nutzung schützen, um die Existenzgrundlage der Autoren, Künstler, Fotografen, Musiker und Entwickler zu sichern.
Creative Commons: Urheberrechte dosiert freigeben, Texte, Bilder und Musik rechtssicher nutzen und teilen - Online lernen bei akademie.de
Freie Lizenz
Eine freie Lizenz ist eine Nutzungslizenz , die die kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Frei lizenzierte Text-, Bild- oder Tonwerke werden in Unterscheidung zu freier Software als freie Inhalte (Open Content) bezeichnet. Die Idee zu freien Lizenzen entstand in der Open-Source -Bewegung. Die jeweiligen Lizenztexte regeln im Einzelnen das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie das Recht zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes. Je nach Lizenz räumt der Urheber oder der Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte dem Lizenznehmer diese Rechte kostenlos unter bestimmten Bedingungen ein.Das Internationale Urheberrecht ist ein Teilgebiet des Internationalen Privatrechts , das sich mit dem in Urheberrechtsfragen anwendbaren Recht befasst. Artikel 27, Paragraph 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: "Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen." Rechtslage in einzelnen Ländern [ Bearbeiten ]
Internationales Urheberrecht
Lizenz
Allgemein ist eine Lizenz (v. lat. licet , „es ist erlaubt“; PPA : licens , „frei“) eine Erlaubnis , Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten ( Patente , Gebrauchsmuster , eingetragene Marken ) unter definierten Bedingungen einzuräumen. Gegenstand einer Lizenz können auch staatlich erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel die Spielerlaubnis für Musiker in der DDR oder die UMTS -Mobilfunkrechte.Das Musikzitat ist eine besondere Form des Kleinzitats und bezeichnet die Einbindung einzelner Teile eines Musikstückes in ein neues Werk. Nutzung [ Bearbeiten ] Die Regelung zur Nutzung eines Musikzitates sieht vor, dass die übernommenen Stellen eines fremden Werkes innerhalb einer neuen Komposition deutlich erkennbar sein müssen.
Musikzitat
Öffentliche Reden dürfen aufgrund von Schrankenbestimmungen des Urheberrechts unter bestimmten Umständen ohne Zustimmung des Urhebers ( Redners ) verwertet werden. Deutsche Rechtslage [ Bearbeiten ] Im deutschen Recht betrifft § 48 UrhG die Öffentlichen Reden . „ (1) Zulässig ist 1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden, 2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.
Urheberrecht bei öffentlichen Reden
Open Source [ oʊpən ˈsɔːɹs ] ( engl. , US), [ əʊpən ˈsɔːs ] (brit.) und quelloffen nennt man Software, deren Lizenzbestimmungen in Bezug auf die Weitergabe der Software besagen, dass der Quelltext öffentlich zugänglich ist und – je nach entsprechender Lizenz – frei kopiert, modifiziert und verändert wie unverändert weiterverbreitet werden darf. Open-Source-Software (kurz OSS ) steht unter einer der von der Open Source Initiative (OSI) anerkannten Lizenzen. [1] Diese Organisation stützt sich bei ihrer Bewertung auf die Kriterien der Open Source Definition [2] [3] , die über die reine Verfügbarkeit des Quelltexts hinausgeht.
Open Source
Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet. Die Privatkopie eines rechtmäßig erworbenen bzw. rechtmäßig zugänglichen Werkes ist jedoch nicht zu verwechseln mit der illegalen Schwarzkopie . Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Kassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber die legale Privatkopie eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt.
Privatkopie
Quellenangabe
Eine Quellenangabe ist in einer Veröffentlichung der Verweis auf eine Informationsquelle , auf die zurückgegriffen wurde, beispielsweise ein Buch oder Zeitungsartikel. Allgemeines [ Bearbeiten ] Die Quellenangabe wird entweder direkt am Objekt (Artikel, Bericht, Foto, Zeichnung, Zitat) gemacht, oder in einem gesonderten „Quellenverzeichnis“ angegeben. In Ton- oder Filmmaterial können die Quellen im Nachspann angesagt oder angezeigt werden. Wenn man die Quellenangabe direkt am Objekt macht, so steht sie meistens in Klammern. Zum Beispiel:Raubkopie
Das Wort Raubkopie ist ein dysphemischer Ausdruck aus dem inoffiziell verwendeten juristischen Vokabular und bezeichnet urheberrechtswidrig hergestellte Kopien, insbesondere von digitalen Datenträgern. Kritiker gehen davon aus, dass dieses Wort von Rechteverwertern kreiert wurde, um das Unrechtsempfinden zu steigern; es wurde in den letzten Jahren durch massive Werbekampagnen der Musik- und Filmindustrie beworben. Auch wenn diese Bezeichnung noch immer vor allem von Rechteverwertern verwendet wird, hätte sie dazu beigetragen, dass das rechtswidrige Kopieren heute nicht mehr generell als Kavaliersdelikt gilt und dadurch auch der Weg für eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze geebnet wurde. Rechteverwerter führen dagegen an, das Wort „Raubkopie“ sei schon vor ihren Kampagnen in der Umgangssprache aufgetaucht und verbreitet gewesen. [1] Die neutrale Bezeichnung ist Schwarzkopie . Rechtslage [ Bearbeiten ]Public Domain

