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eLearning Center: Urheberrecht. Einleitung Urheberrechtsschutz und die Tätigkeit der Lehre und Forschung stehen in einem Spannungsverhältnis. Nach europäischer Grundauffassung hat der Schutz der geistigen Schöpfung zu Gunsten deren Urhebers zwar grundsätzlich Vorrang vor der bewilligungsfreien Nutzung dieser Schöpfung durch Dritte. Schon die europäische Urheberrechtsrichtlinie sieht zu Gunsten von Lehre und Forschung allerdings eine Privilegierung vor, wonach Beschränkungen des Urheberrechtsschutzes für Unterrichts- und wissenschaftliche Zwecke möglich sind, namentlich wenn diese Zwecke nicht kommerziell verfolgt werden.

Die Rechtsinhaber sollen – soweit sachgerecht – im Gegenzug aber immerhin einen gerechten Ausgleich für diese privilegierte Nutzung erhalten. Das Privileg zu Gunsten von Lehre und Forschung ist im österreichischen Recht schon lange verankert, die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologien haben allerdings verschiedene Anpassungen erforderlich gemacht (vgl. unten 2.3.6). LegalTorrents™ - Film, Music and Digital Media. RetroShare official website.