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Internetrecht / Onlinerecht

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Abmahnwahn

Internet-Law. CR-online.de - Ein Angebot des Verlages Dr. Otto Schmidt. IfrOSS | Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software. Open Rights Group. Lessig.org. Chilling Effects Clearinghouse. Neues Urheberrecht, Filesharing, Abmahnungen. P2P und MP3, Zensur und Monopolisierung. Privatkopie, legal und illegal. Creative Commons Deutschland. iRights.info | iRights.info. Rechtsberatung Online & Ratgeber. SOPA (Stop Online Piracy Act) Juristisches Internetangebot. eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert, aktuelle Urteile, News, Rechtsberatung vom Anwalt. Juris BMJ - Startseite. Rechtsinformatik. Internetrecht. Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen.

Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Nach anderen Begriffsbestimmungen ist im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und beide Seiten gemeinsam ergeben dann das Internetrecht. Berührung mit unterschiedlichen Rechtsgebieten[Bearbeiten] Das Internetrecht zeichnet sich im Gegensatz zu anderen und etablierteren Rechtsgebieten durch mehrere Besonderheiten aus.

Zum einen ist es, wie bereits erwähnt, kein homogenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen. Geschichte[Bearbeiten] Technische Entwicklung vs. Internetgesetzgebung in Deutschland von 1997 bis 2007[Bearbeiten] E-Commerce[Bearbeiten] Internetrecht. Internet Governance. Internet Governance „ist die Entwicklung und Anwendung durch Regierungen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft, in ihren jeweiligen Rollen, von gemeinsamen Prinzipien, Normen, Regeln, Vorgehensweisen zur Entscheidungsfindung und Programmen, die die Weiterentwicklung und die Nutzung des Internets beeinflussen.“ (Bericht der Arbeitsgruppe zur Internet Governance, Juli 2005) Regelungen und Mechanismen für Internet Governance sind die Themen einer teilweise hitzigen internationalen Debatte zwischen vielen unterschiedlichen Interessenvertretern des Internets.

Bis heute gibt es keine einheitliche Auffassung darüber, wie Internet Governance in Zukunft international gehandhabt werden soll. Während die USA Vertreter des Status Quo sind, fordern viele Länder, unter anderem die EU, aber auch viele Entwicklungsländer, weitergehende Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Hintergrund[Bearbeiten] Positionen[Bearbeiten] Position der USA[Bearbeiten] Position der Europäischen Union[Bearbeiten] Onlinerecht. Abofalle. Abofalle (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen.

Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist. Manchmal werden auch die Seiten seriöser Anbieter imitiert. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Verbrauchers, Internetseiten kritisch zu prüfen, insbesondere wenn darin persönliche Daten – scheinbar grundlos – abgefragt werden. Den meisten, aber nicht allen Internetkostenfallen ist gemeinsam, dass sich der Verbraucher mit Name und Anschrift anmelden muss; erst danach schnappt die Falle zu.

Bei manchen Angeboten soll bereits das Eingeben einer E-Mail-Adresse in einem Anmeldeformular zum Abschluss eines Vertrages führen. Zahlen[Bearbeiten] Methoden[Bearbeiten] Überblick[Bearbeiten] Das s.g. Cybersquatting. Cybersquatting (engl. squatter = Hausbesetzer), auch Domänenbesetzung oder Domainsquatting, ist eine abfällige Bezeichnung für das Registrieren von Begriffen als Internet-Domainnamen, die dem Registrierenden eigentlich nicht zustehen. Die Registrierung von Personennamen wird auch als Namejacking, jene von Markennamen als Brandjacking benannt. Bei der Registrierung von Namen und Teilen davon, welche mit Personen von öffentlichem Interesse wie z. B. Musiker, Politiker oder Sportler in Zusammenhang stehen, kann von einer Überschneidung der beiden Vorgehen die Rede sein. Übersicht[Bearbeiten] Häufig registrieren Cybersquatter solche Domains und bieten sie der Person oder Firma an, der ein Handelszeichen gehört, das in dem Domainnamen enthalten ist.

Die meisten Cybersquatter registrieren mehrere Varianten einer Domain, um zu verhindern, dass diese von den Personen oder Firmen selbst registriert werden. Rechtliche Lösungen[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Cyber-Mobbing. Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet. Dazu gehört auch der Diebstahl von (virtuellen) Identitäten, um in fremden Namen Beleidigungen auszustoßen oder Geschäfte zu tätigen usw. Eine repräsentative Studie der Universität Münster zusammen mit der Techniker Krankenkasse kam 2011 zu dem Ergebnis, dass mittlerweile 32 % (in NRW sogar 36 %) der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Opfer von Cybermobbing betroffen sind. 21 % der Befragten konnten sich vorstellen, auch als Täter im Internet aufzutreten.[1] Entwicklung Opfer werden durch Bloßstellung im Internet, permanente Belästigung oder durch Verbreitung falscher Behauptungen gemobbt.

Opfer Täter Symptome. Domaingrabbing. Der Begriff Domaingrabbing (auch: domain warehousing) bezeichnet die gelegentlich missbräuchliche Registrierung einer größeren Anzahl von Internet-Domainnamen. Im Gegensatz zum Cybersquatting (Cyberbesetzen), bei dem vorrangig bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen als Domains registriert und dem jeweiligen Rechteinhaber zum Kauf angeboten werden, bezieht sich Domaingrabbing großteils auf die Registrierung von Gattungsbegriffen.

So werden beispielsweise Wörter des täglichen Gebrauchs in allen denkbaren Formen und Top-Level-Domains registriert (z. B. gehalt.example, mehr-gehalt.example, top-gehalt.example). Übersicht[Bearbeiten] Ziel ist es, entweder diese Domains gewinnbringend zu verkaufen oder durch deren aktive Nutzung Besuchern zu suggerieren, eine Webseite zu einem bestimmten Thema oder Begriff zu sein, obwohl der Inhalt wenig mit dem als Domainnamen benutzten Begriff zu tun hat.

Umstrittene Fälle und Folgen[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Forenhaftung. Unter Forenhaftung wird die Haftung für in Internetforen eingestellten Beiträge verstanden. Da es in Internetforen seit deren Bestehen immer wieder auch zu Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen und anderen rechtlich relevanten Äußerungen kommt und die tatsächlichen Autoren solcher Beiträge oft schwer oder gar nicht zu ermitteln sind, stellt sich die Frage, ob stellvertretend der Betreiber eines Internetforums für die dort eingestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Rechtliche Situation in Deutschland[Bearbeiten] Unstrittig ist, dass der tatsächliche Autor für seinen Beitrag uneingeschränkt haftet. Grundvoraussetzung dafür ist natürlich, dass überhaupt ein Haftungstatbestand vorliegt. Im Strafrecht ist das sehr viel eher der Fall als im Zivilrecht.

Im Zivilrecht stellt sich vor allem die Frage, ob Teilnehmer eines Forums für Ratschläge und Empfehlungen haften, die sie im Laufe einer Diskussion geben. Ein potentieller Unterlassungsanspruch ist hiervon jedoch unberührt. Impressumspflicht. Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung. Geschichte[Bearbeiten] Im Jahr 1530 wurde eine allgemeine Impressumspflicht erstmals in Deutschland eingeführt.[1] Recht in der Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten] Die wesentliche Reform der deutschen Gesetzgebung im Bereich der Information und Kommunikation erfolgte durch das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz – IuKDG) vom 22.

Bürgerliches Gesetzbuch[Bearbeiten] Ablösung des Teledienstegesetzes[Bearbeiten] Das alte Teledienstegesetz wurde zum 1. Im Teledienstegesetz war verankert, dass jede gewerbliche wie auch geschäftsmäßige Webpräsenz im Internet eine Anbieterkennung enthalten muss. Presserecht[Bearbeiten] 3. Ab 1. EU[Bearbeiten] Impressum. Internetbetrug. Der Begriff Internetbetrug beschreibt Betrugsdelikte im Rahmen der Internetkriminalität.

Umgangssprachlich werden mit diesem Begriff auch Sachverhalte beschrieben, die nicht der juristischen Definition von Betrug entsprechen, sondern Bauernfängerei sind. Während manche Formen des Internetbetrugs ausschließlich im Internet vorkommen, stellen andere Varianten von Verhalten außerhalb des Netzes dar. Der Internetbetrug lebt unter anderem von dem massiven Informationsgefälle zwischen Opfer und Täter. Da viele Mechanismen im Internet sicher erscheinen, es aber nicht sind, fühlen sich die Opfer zu Unrecht sicher. Betrugsmethoden[Bearbeiten] Phishing[Bearbeiten] Eine bekannte Art des Internetbetruges ist das Phishing. Identitätsdiebstahl[Bearbeiten] Als Identitätsdiebstahl (auch Identitätsbetrug, Identitätsklau; engl.

Eingehungsbetrug[Bearbeiten] Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Informationsdiebstahl[Bearbeiten] Siehe auch Snarfing Einzelnachweise[Bearbeiten] Klickbetrug. Als Klickbetrug bezeichnet man eine Art des Internetbetruges, die vorrangig auf pro Klick vergütete Werbebannereinblendungen (vergleiche Pay per Click) abzielt. Klickbetrüger können manuell oder unter Zuhilfenahme von Programmen vorgehen. Dabei werden kommerzielle Werbeflächen geklickt oder solche Klicks simuliert, um dahinterliegende Abrechnungssysteme gezielt zu manipulieren. Motivation[Bearbeiten] Die Motivation zum Klickbetrug ist unterschiedlich und kann generell in zwei Arten unterschieden werden: Verschaffen eines Wettbewerbsvorteils (hauptsächlich durch konkurrierende Werbefirmen)Erschleichen von Leistungen Folgende Arten von Wettbewerbsvorteilen sind vom Klickbetrüger üblicherweise beabsichtigt: Ausreizen des Werbebudgets eines Mitbewerbers und damit Deaktivieren seiner WerbebannerVerursachen zusätzlicher Werbekosten für MitbewerberUnter Werbepartnern ("Publishern"): Provozieren des Ausschlusses eines konkurrierenden Werbepartners Gegenmaßnahmen[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten]

Linkfarm. Als Linkfarm wird eine Ansammlung von Webseiten im Web bezeichnet, die primär dem Zweck dient, möglichst viele Hyperlinks auf eine andere Webpräsenz zu legen. Zweck[Bearbeiten] Die Erstellung solcher Linkfarmen dient der Suchmaschinenoptimierung bzw. der Manipulation von Suchmaschinen, d. h., die verlinkte Website soll für Suchanfragen auf einen der ersten Plätze der Trefferliste gebracht werden.

Dabei sind die einzelnen Seiten einer solchen Linkfarm vielfach einander sehr ähnlich oder identisch. Hierbei wird die Tatsache ausgenutzt, dass Suchmaschinen Webseiten nicht nur anhand des auf der Seite vorkommenden Textes, sondern auch anhand verweisender Links und deren Ankertext bewerten. Mehr verweisende Links bedeuten dabei in der Regel eine bessere Platzierung in den Suchergebnissen. Verhinderung[Bearbeiten] Eine andere – mit den Richtlinien konforme – Möglichkeit, den Rang einer Internetseite zu verbessern, ist das Linkbuilding.

Weitere Bedeutung[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Pharming (Internet) Pharming ist eine Betrugsmethode, die durch das Internet verbreitet wird. Sie basiert auf einer Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern (beispielsweise durch DNS-Spoofing), um den Benutzer auf gefälschte Webseiten umzuleiten. Es ist eine Weiterentwicklung des klassischen Phishings. Um eine alphanumerische URL (Internetadresse) in eine IP-Adresse aufzulösen, kontaktiert das Betriebssystem normalerweise einen DNS-Server. Allerdings besitzt jedes Betriebssystem hierfür auch eine interne Liste, z. B. die Datei 'hosts'. Bevor ein DNS-Server kontaktiert wird, schaut das Betriebssystem zuerst in die hosts-Datei, ob hier der Name (bzw. die Internetadresse) schon gelistet ist. Somit gelangt der Benutzer trotz korrekter URL auf die falsche Seite, ohne es zu merken.

Diese Methode erreicht ebenso wie das Phishing trotz der üblichen Versendung des Trojaners mit Massenmails nur eine begrenzte Anzahl von Empfängern. Die Verwendung spezieller Software zum Electronic Banking (z. Phishing. Phishing-Webseite: Sie sieht aus wie die Seite einer Sparkasse, ist jedoch eine vom Phisher präparierte Webseite. Der Klick auf die Schaltfläche in der Mitte würde den nichts ahnenden Besucher auffordern, persönliche Daten einzugeben, die der Phisher dann abfängt. Typisch ist dabei die Nachahmung des Designs einer vertrauenswürdigen Stelle.

Nach den heute gebräuchlichen Varianten werden die Zugangsdaten von einer Schadsoftware im Hintergrund ohne eine Mitwirkungshandlung des Nutzers abgefangen (sog. trojanisches Pferd). Denkbar ist aber auch, dass die Phisher die Internetknotenrechner scannen und von dort einen sog. Man-in-the-Middle-Angriff planen. Der erste dokumentierte Phishing-Versuch fand am 2.

Geschichte[Bearbeiten] Die Anfänge des Phishings im Internet reichen bis zum Ende der 90er Jahre des 20. Neuere Methoden[Bearbeiten] Phishing-Angriffsziele sind dabei Zugangsdaten, z. Methoden der Datenbeschaffung[Bearbeiten] Methoden der Verschleierung[Bearbeiten] E-Mail[Bearbeiten] Spam Sozialer Netzwerke. Wesen[Bearbeiten] Über dieses Einfallstor gelangen die Soziale-Netzwerkdienste-Spammer herein. Sie verwenden die Suchwerkzeuge des Sozialen Netzwerkdienstes um an einen bestimmten demografischen Teilbereich von Benutzern heranzukommen. Gemeinsame Fanseiten oder Fangruppen sind eine weitere Filtermöglichkeit, um Nachrichten zu senden, die vortäuschen, dass sie von einer wirklichen Person stammen. Diese Nachrichten enthalten in der Regel eingebettete Links zu pornografischen oder anderen Websites, die erstellt wurden um irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Das Abstellen solcher unerwünschten Sozialen-Netzwerkdienst-Spams ist schwierig.

Einige der Sozialen Netzwerkdienste bitten sogar die Benutzer um Erlaubnis um auf ihre Adressbücher und Kontaktlisten zu zugreifen oder benutzen E-Mail-Einladungen damit sie virenartig Produkte vertreiben können oder motivieren ihre Mitglieder hierzu. Beispiele[Bearbeiten] Spamflut über Quechup[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Spam. Surface Links und Deep Links. Die Begriffe Surface Link und Deep Link (deutsch wörtlich „Oberflächenverknüpfung“ und „tiefe Verknüpfung“) werden verwendet, um Hyperlinks zu kategorisieren: Ein Surface Link verweist auf die Eingangsseite einer Internetpräsenz, ein Deep Link verweist hingegen unmittelbar auf eine ganz bestimmte, „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung. Dies kann eine bestimmte Datei, ein einzelner Artikel oder ein offenes Verzeichnis sein.

Der Grund für diese Unterscheidung ist die juristische Diskussion rund um Fragen der Haftung für Hyperlinks. In dieser Hinsicht ist die Bewertung des Einsatzes von Surface Links rechtlich seltener strittig als das Verwenden von Deep Links. Ein Fall, in dem ein Surface Link widerrechtlich, ein Deep Link auf dieselbe Webpräsenz aber rechtskonform wäre, erscheint schwer denkbar. Dieser Artikel beschränkt sich daher auf die spezifischen Aspekte des Einsatzes von Deep Links.

Allgemeine Beschreibung[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Typosquatting. Zitieren von Internetquellen.

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