
Internetrecht / Onlinerecht
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Abmahnwahn
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Juristisches Internetangebot
Rechtsinformatik
Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen.
Internetrecht
Internet Governance „ist die Entwicklung und Anwendung durch Regierungen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft, in ihren jeweiligen Rollen, von gemeinsamen Prinzipien, Normen, Regeln, Vorgehensweisen zur Entscheidungsfindung und Programmen, die die Weiterentwicklung und die Nutzung des Internets beeinflussen.“ (Bericht der Arbeitsgruppe zur Internet Governance , Juli 2005)
Internet Governance
Abofalle
Abofalle (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet ) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet , bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen. Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist.Cybersquatting
Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing , auch Internet-Mobbing , Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Diffamierung , Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet , in Chatrooms , beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet.
Cyber-Mobbing
Domaingrabbing
Der englische Begriff Domaingrabbing (auch: domain warehousing) bezeichnet die gelegentlich missbräuchliche Registrierung einer größeren Anzahl von Internet-Domainnamen. Im Gegensatz zum Cybersquatting ( Cyberbesetzen ), bei dem vorrangig bekannte Unternehmens-, Marken - oder Produktnamen als Domains registriert und dem jeweiligen Rechteinhaber zum Kauf angeboten werden, bezieht sich Domaingrabbing großteils auf die Registrierung von Gattungsbegriffen.Forenhaftung
Unter Forenhaftung wird die Haftung für in Internetforen eingestellten Beiträge verstanden. Da es in Internetforen seit deren Bestehen immer wieder auch zu Beleidigungen, Verleumdungen , Bedrohungen und anderen rechtlich relevanten Äußerungen kommt und die tatsächlichen Autoren solcher Beiträge oft schwer oder gar nicht zu ermitteln sind, stellt sich die Frage, ob stellvertretend der Betreiber eines Internetforums für die dort eingestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann.Impressumspflicht
Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Printmedien und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung .Impressum
Internetbetrug
Der Begriff Internetbetrug beschreibt Betrugsdelikte im Rahmen der Internetkriminalität . Umgangssprachlich werden mit diesem Begriff auch Sachverhalte beschrieben, die nicht der juristischen Definition von Betrug entsprechen, sondern Bauernfängerei sind. Während manche Formen des Internetbetrugs ausschließlich im Internet vorkommen, stellen andere Varianten von Verhalten außerhalb des Netzes dar.Linkfarm
Als Linkfarm wird eine Ansammlung von Webseiten im Web bezeichnet, die primär dem Zweck dient, möglichst viele Hyperlinks auf eine andere Webpräsenz zu legen.Pharming ist eine Betrugsmethode , die durch das Internet verbreitet wird.
Pharming (Internet)
Phishing
Unter Phishing werden Versuche verstanden, über gefälschte WWW -Adressen, E-Mail oder Kurznachrichten an Daten eines Internet -Benutzers zu gelangen und damit Identitätsdiebstahl zu begehen um mit den erhaltenen Daten beispielsweise Kontoplünderung zu begehen und den entsprechenden Personen zu schaden. Der Begriff ist ein englisches Kunstwort, das sich an fishing („Angeln“, „Fischen“ [1] ), evtl. in Anlehnung an Phreaking auch password fishing , [2] bildlich das „Angeln nach Passwörtern mit Ködern“, [3] anlehnt.Spam Sozialer Netzwerke
Spam Sozialer Netzwerke ist Spam , die an die Benutzer eines Sozialen Netzwerkdienstes im Internet gerichtet sind wie MySpace , Facebook , Wer-kennt-wen oder LinkedIn .Surface Links und Deep Links
Die Begriffe Surface Link und Deep Link (deutsch wörtlich „Oberflächenverknüpfung“ und „tiefe Verknüpfung“ ) werden verwendet, um Hyperlinks zu kategorisieren: Ein Surface Link verweist auf die Eingangsseite einer Internetpräsenz , ein Deep Link verweist hingegen unmittelbar auf eine ganz bestimmte, „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung . Dies kann eine bestimmte Datei , ein einzelner Artikel oder ein offenes Verzeichnis sein.Artikel
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English Cyberlaw
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