background preloader

Internetrecht / Onlinerecht

Facebook Twitter

Abmahnwahn

Internet-Law. CR-online.de - Ein Angebot des Verlages Dr. Otto Schmidt. Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software. Open Rights Group. Lessig.org. Chilling Effects Clearinghouse. Neues Urheberrecht, Filesharing, Abmahnungen. P2P und MP3, Zensur und Monopolisierung. Privatkopie, legal und illegal. Creative Commons Deutschland. iRights.info. Rechtsberatung Online & Ratgeber. SOPA (Stop Online Piracy Act) Juristisches Internetangebot. eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert, aktuelle Urteile, News, Rechtsberatung vom Anwalt. Juris BMJ - Startseite. Rechtsinformatik. Internetrecht. Internetrecht. Internet Governance. Onlinerecht. Abofalle. Abofalle (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen.

Abofalle

Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist. Manchmal werden auch die Seiten seriöser Anbieter imitiert. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Verbrauchers, Internetseiten kritisch zu prüfen, insbesondere wenn darin persönliche Daten – scheinbar grundlos – abgefragt werden. Den meisten, aber nicht allen Internetkostenfallen ist gemeinsam, dass sich der Verbraucher mit Name und Anschrift anmelden muss; erst danach schnappt die Falle zu. Bei manchen Angeboten soll bereits das Eingeben einer E-Mail-Adresse in einem Anmeldeformular zum Abschluss eines Vertrages führen. Zahlen[Bearbeiten] Cybersquatting.

Cyber-Mobbing. Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet.

Cyber-Mobbing

Dazu gehört auch der Diebstahl von (virtuellen) Identitäten, um in fremden Namen Beleidigungen auszustoßen oder Geschäfte zu tätigen usw. Eine repräsentative Studie der Universität Münster zusammen mit der Techniker Krankenkasse kam 2011 zu dem Ergebnis, dass mittlerweile 32 % (in NRW sogar 36 %) der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Opfer von Cybermobbing betroffen sind. 21 % der Befragten konnten sich vorstellen, auch als Täter im Internet aufzutreten.[1] Entwicklung.

Domaingrabbing. Der Begriff Domaingrabbing (auch: domain warehousing) bezeichnet die gelegentlich missbräuchliche Registrierung einer größeren Anzahl von Internet-Domainnamen.

Domaingrabbing

Im Gegensatz zum Cybersquatting (Cyberbesetzen), bei dem vorrangig bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen als Domains registriert und dem jeweiligen Rechteinhaber zum Kauf angeboten werden, bezieht sich Domaingrabbing großteils auf die Registrierung von Gattungsbegriffen. So werden beispielsweise Wörter des täglichen Gebrauchs in allen denkbaren Formen und Top-Level-Domains registriert (z. B. gehalt.example, mehr-gehalt.example, top-gehalt.example). Übersicht[Bearbeiten] Ziel ist es, entweder diese Domains gewinnbringend zu verkaufen oder durch deren aktive Nutzung Besuchern zu suggerieren, eine Webseite zu einem bestimmten Thema oder Begriff zu sein, obwohl der Inhalt wenig mit dem als Domainnamen benutzten Begriff zu tun hat. Umstrittene Fälle und Folgen[Bearbeiten] Forenhaftung. Unter Forenhaftung wird die Haftung für in Internetforen eingestellten Beiträge verstanden.

Forenhaftung

Da es in Internetforen seit deren Bestehen immer wieder auch zu Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen und anderen rechtlich relevanten Äußerungen kommt und die tatsächlichen Autoren solcher Beiträge oft schwer oder gar nicht zu ermitteln sind, stellt sich die Frage, ob stellvertretend der Betreiber eines Internetforums für die dort eingestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Impressumspflicht. Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen.

Impressumspflicht

Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung. Geschichte[Bearbeiten] Im Jahr 1530 wurde eine allgemeine Impressumspflicht erstmals in Deutschland eingeführt.[1] Recht in der Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten] Die wesentliche Reform der deutschen Gesetzgebung im Bereich der Information und Kommunikation erfolgte durch das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz – IuKDG) vom 22.

Bürgerliches Gesetzbuch[Bearbeiten] Impressum. Internetbetrug. Der Begriff Internetbetrug beschreibt Betrugsdelikte im Rahmen der Internetkriminalität.

Internetbetrug

Klickbetrug. Als Klickbetrug bezeichnet man eine Art des Internetbetruges, die vorrangig auf pro Klick vergütete Werbebannereinblendungen (vergleiche Pay per Click) abzielt.

Klickbetrug

Klickbetrüger können manuell oder unter Zuhilfenahme von Programmen vorgehen. Dabei werden kommerzielle Werbeflächen geklickt oder solche Klicks simuliert, um dahinterliegende Abrechnungssysteme gezielt zu manipulieren. Motivation[Bearbeiten] Linkfarm. Als Linkfarm wird eine Ansammlung von Webseiten im Web bezeichnet, die primär dem Zweck dient, möglichst viele Hyperlinks auf eine andere Webpräsenz zu legen.

Linkfarm

Zweck[Bearbeiten] Die Erstellung solcher Linkfarmen dient der Suchmaschinenoptimierung bzw. der Manipulation von Suchmaschinen, d. h., die verlinkte Website soll für Suchanfragen auf einen der ersten Plätze der Trefferliste gebracht werden. Dabei sind die einzelnen Seiten einer solchen Linkfarm vielfach einander sehr ähnlich oder identisch. Hierbei wird die Tatsache ausgenutzt, dass Suchmaschinen Webseiten nicht nur anhand des auf der Seite vorkommenden Textes, sondern auch anhand verweisender Links und deren Ankertext bewerten. Pharming (Internet) Pharming ist eine Betrugsmethode, die durch das Internet verbreitet wird.

Pharming (Internet)

Sie basiert auf einer Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern (beispielsweise durch DNS-Spoofing), um den Benutzer auf gefälschte Webseiten umzuleiten. Es ist eine Weiterentwicklung des klassischen Phishings. Um eine alphanumerische URL (Internetadresse) in eine IP-Adresse aufzulösen, kontaktiert das Betriebssystem normalerweise einen DNS-Server. Allerdings besitzt jedes Betriebssystem hierfür auch eine interne Liste, z.

B. die Datei 'hosts'. Somit gelangt der Benutzer trotz korrekter URL auf die falsche Seite, ohne es zu merken. Phishing. Spam Sozialer Netzwerke. Wesen[Bearbeiten] Über dieses Einfallstor gelangen die Soziale-Netzwerkdienste-Spammer herein.

Spam Sozialer Netzwerke

Surface Links und Deep Links. Die Begriffe Surface Link und Deep Link (deutsch wörtlich „Oberflächenverknüpfung“ und „tiefe Verknüpfung“) werden verwendet, um Hyperlinks zu kategorisieren: Ein Surface Link verweist auf die Eingangsseite einer Internetpräsenz, ein Deep Link verweist hingegen unmittelbar auf eine ganz bestimmte, „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung. Dies kann eine bestimmte Datei, ein einzelner Artikel oder ein offenes Verzeichnis sein.

Der Grund für diese Unterscheidung ist die juristische Diskussion rund um Fragen der Haftung für Hyperlinks. In dieser Hinsicht ist die Bewertung des Einsatzes von Surface Links rechtlich seltener strittig als das Verwenden von Deep Links. Ein Fall, in dem ein Surface Link widerrechtlich, ein Deep Link auf dieselbe Webpräsenz aber rechtskonform wäre, erscheint schwer denkbar. Dieser Artikel beschränkt sich daher auf die spezifischen Aspekte des Einsatzes von Deep Links. Allgemeine Beschreibung[Bearbeiten]

Typosquatting. Zitieren von Internetquellen.

Artikel

Offline. English Cyberlaw. Kanzleien.