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Human Rights

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Ited Nations Official Document. Rechtliche Grundlagen § 43 Abs. 3 SLV. Der Einstieg in die Reserveoffizierlaufbahn nach § 43 Abs. 3 SLV bietet Bewerberinnen und Bewerbern mit einem abgeschlossenen und der vorgesehenen Verwendung entsprechendem Studium (Universität oder Fachhochschule) die Möglichkeit, als Reservedienstleistende niedrigerer Laufbahngruppen oder auch ohne Vordienstzeiten mit einem höheren Dienstgrad beordert zu werden. Weitere entscheidende Faktoren sind hierbei der Bedarf in der entsprechenden Fachrichtung und die persönliche Eignung. Detaillierte Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, zur Dienstgradfestlegung und -verleihung sowie zum Antragsverfahren erhalten Sie unter www.bundeswehr-karriere.de. Dort werden Ihnen auch Ansprechstellen genannt und Antragsformulare zum Download bereitgestellt. nach oben.

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