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Law blog. D e j u r e . o r g. Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen. Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (42 C 43/10) wurde nun ausdrücklich festgestellt, was letztlich vorhersehbar war: Den Rundfunkgebührenbeauftragten (landläufig „GEZ-Mitarbeiter“ genannt) darf ein Hausverbot auferlegt werden.

Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen

Das Amtsgericht stellt dabei ausdrücklich fest, dass es weder zugeschriebene Zwangsrechte für solche Mitarbeiter gibt, noch ergibt sich eine Duldungspflicht aus Treuegesichtspunkten. Die Formulierung in dem Schreiben, dass die Betroffenen genutzt hatten, wurde insofern auch durch das Amtsgericht akzeptiert: Wörtlich hieß es in dem Schreiben: „„… erteile ich der GEZ und dem N. mit allen beauftragten freien Mitarbeitern und allen Tochterunternehmen und deren Mitarbeitern Hausverbot.

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