background preloader

Music copyrights

Facebook Twitter

Antwort auf den offenen Brief der Tatort-Drehbuchschreiber. Mit Freude nehmen wir – ganz kess als Vertreter der von Euch angeprangerten "Netzgemeinde" – Euer Interesse [1] an unseren Gedanken zu einer Versachlichung der Diskussion über Urheber- und Urheberverwertungsrechte im digitalen Zeitalter wahr. Bevor wir aber unnötig gleich zu Beginn Schubladen öffnen: Auch wir sind Urheber, sogar Berufsurheber, um genau zu sein.

Wir sind Programmierer, Hacker, Gestalter, Musiker, Autoren von Büchern und Artikeln, bringen gar eigene Zeitungen, Blogs und Podcasts heraus. Wir sprechen also nicht nur mit Urhebern, wir sind selber welche. Es wird daher keinen "historischen Kompromiß" geben, denn es stehen sich nicht zwei Seiten gegenüber, jedenfalls nicht Urheber und Rezipienten, sondern allenfalls prädigitale Ignoranten mit Rechteverwertungsfetisch auf der einen Seite und Ihr und wir auf der anderen, die wir deren Verträge aufgezwungen bekommen. Das Tragische (im griechischen Sinne) ist doch, daß wir beide Opfer des Verwertungssystems sind. . [2] Kulturwertmark. Offener Brief an die Contentindustrie.

Liebe Schreiberinnen und Schreiber offener Briefe, liebe an der Nadel des Staates hängende Subventionsjunkies, liebe Leibeigene der Contentindustrie, liebe schlipstragende Verwalter und Verkäufer kultureller „Güter“, Ihr habt in den letzten Wochen soviel Unfug von euch gegeben, dass es hundert offener Briefe bedürfte, um auch nur das Fundament für eine angemessene Antwort zu legen. Und die Bringschuld für eine solche Antwort seht ihr ja ganz offensichtlich bei uns, der „Netzgemeinde“, den „Piraten“, den „Grünen“ (wie zum Teufel auch immer die auf eure schwarze Liste geraten sind), der „Linken“ und all den anderen Lobbyisten toxischer Kräfte, den in Lebenslügen gefangenen Demagogen der Kostenloskultur, den von Google alimentierten instant satisfaction suchenden Wichsern und den Künstlern ins Gesicht pinkelnden Parteien der Diebe, die wir uns weigern, unser nutzloses Dasein sinnvoll zu entwickeln.

Ich kann dem, was viele kluge Menschen zu dem Thema gesagt haben, nur wenig hinzufügen. Ja?] Sven Regener im Zündfunk: "… es geht immer nur gegen die Künstler." | Pressemitteilungen | Pressestelle. Streit mit der Gema: Plattenbosse rebellieren gegen YouTube-Blockade - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt. Hamburg - YouTube-Nutzer kennen dieses Phänomen: Viele Musikvideos lassen sich in Deutschland auf der Plattform nicht abspielen: Das Videofenster bleibt schwarz, statt des erhofften Clips gibt es eine Fehlermeldung: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar. " Bisher nannte YouTube-Eigner Google an dieser Stelle nur die Namen der Musikkonzerne, bei denen der Interpret unter Vertrag war. Seit vergangener Woche wird klargestellt, warum etliche Videos nicht zu sehen sind: Zwischen YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema, bei denen die Künstler unter Vertrag sind, gibt es Streit ums Geld - und das seit Jahren.

Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht. Jetzt melden sich erstmals die Chefs zweier großer Musikunternehmen zu Wort - und sparen nicht mit Kritik an der Gema. Auch der Deutschland-Chef von Sony Music, Edgar Berger, verliert die Geduld: "Alles muss durch ein Nadelöhr, den Gema-Aufsichtsrat. Kampf der Interessen Keine Details, keine Einigung. !! Gema: Wessen Rechte vertritt die Gema? YouTube vs Gema. "Dieses Video ist in Deinem Land nicht verfügbar": Diese Mitteilung sehen YouTube-Nutzer regelmäßig, wenn sie Musikvideos auf Googles Videoplattform sehen wollen. Bis heute haben sich die Verwertungsgesellschaft Gema und YouTube nicht auf einen Vertrag einigen können - und nun sehen sie sich sogar vor Gericht.

Vor dem Landgericht Hamburg treffen am Donnerstag YouTube und die Gema aufeinander. Es geht um zwölf Musikstücke, die YouTube niemals auch nur für kurze Zeit anzeigen soll. Denn Nutzer stellen trotzdem immer wieder Videos auf YouTube, die lizenzpflichtige Musik enthalten. Bis solche Clips gesperrt werden, können Tage vergehen. An diesem Donnerstag ist der erste Verhandlungstag, die Gema fordert, dass zwölf lizenzpflichtige Musikvideos auch nicht kurzfristig auf der Seite zu sehen sein dürfen, so lange es keinen Vertrag gibt. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg in dem Streit könnte Auswirkungen nicht nur auf YouTube haben. Hat die Gema das Internet nicht verstanden? Wir sind nicht schuld an den YOUTUBE-Sperren. Was ist CC? - Creative Commons. Licenses/NC - Definition of Free Cultural Works. When the Creative Commons project published its first licenses in December 2002, it finally brought a sense of unity to the free culture movement. Instead of having to choose from many scattered licenses, authors now have the option to pick the right license for their work using a simple tool.

They only have to answer basic questions like: “Allow commercial uses? Allow modifications?” The tool then recommends one of the licenses developed by the Creative Commons team. They are legally sane, simple documents, specially adapted for various jurisdictions. One particular licensing option, however, is a growing problem for the free culture community.

The key problems with -NC licenses are as follows: They make your work incompatible with a growing body of free content, even if you do want to allow derivative works or combinations. Incompatibility[edit] Millions of people use free content every day. Allowing commercial use is also fundamental in the free software community. Profit[edit] Creative Commons. Logo der Organisation Creative Commons Beispiel für ein Foto unter der Lizenz CC-BY-SA 2.0 de. Bei der Weiternutzung sind anzugeben: der Name des Urhebers und die Lizenz samt einem URI/URL, also „Robin Müller, CC-BY-SA 2.0 de“. Creative Commons (abgekürzt CC; englisch für schöpferisches Gemeingut, Kreativallmende) ist eine gemeinnützige Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann.

Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw. Auf diese Weise entstehen Freie Inhalte. Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz.

Motivation[Bearbeiten] Geschichte[Bearbeiten] Lizenzen[Bearbeiten] Die Rechtemodule[Bearbeiten] Seit dem 4. GEMA nimmt Stellung zu Creative Commons. Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten. Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell).

Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden. Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Keine Vereinbarkeit von GEMA-Berechtigungsvertrag mit CC-Lizenzen Der derzeitige Berechtigungsvertrag räumt der GEMA die Nutzungsrechte vollumfänglich ein. Nachteile für die Solidargemeinschaft befürchtet. Doppelt Überkreuz: Die GEMA und Creative Commons | iRights.info. Kulturflatrate. Hintergrund[Bearbeiten] Durch die Verfügbarkeit des Internets und der Möglichkeit verlustarmer Datenkompression ist es üblich geworden, digitale Inhalte – wie Musik, Filme, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Bilder – zwischen Nutzern zu tauschen, die zumeist in keinem persönlichen Verhältnis zueinander stehen.

Hierbei handelt es sich nach dem Urheberrecht um eine Handlung, welche die Zustimmung des Rechteinhabers erfordert, und ohne diese Zustimmung rechtswidrig ist. Hierdurch machen sich die Vervielfältiger und Verbreiter strafbar und verursachen Einnahmeeinbußen der Rechteinhaber, wenn die Konsumenten die urheberrechtlich geschützten Erzeugnisse ansonsten gekauft hätten. Hierbei besteht auch der Gedanke im Zuge von Bewegungen, die sich für Internetfreiheit einsetzen, dass dieses Tauschen aus technischen Gründen wie kaum verhinderbaren Anonymisierungstechniken im Internet nicht zu verhindern sei. Für eine Verhinderung müsste eine mehr oder weniger totale Überwachung eingeführt werden. Kulturwertmark-neu.pdf (application/pdf-Objekt) Kulturflatrate: Pro und Contra. Die Kulturflatrate, eine zentral eingesammelte und an Rechteinhaber ausgeschüttete Pauschalabgabe auf online verteilte Kulturgüter, wird zunehmend auch von Parteien und Vertretern der Contentindustrie diskutiert und immer öfter befürwortet.

Wir führen Argumente für und gegen das Flatrate-Prinzip an. (Foto: iStockphoto.com) Vor einigen Tagen war ich auf ego.fm zu einer Sendung zum Thema Kulturflatrate zu hören. Die gesamte Sendung kann man hier anhören. Ein Hinweis: Der folgende Text ist recht lang. Auffällig ist in letzter Zeit, dass die Debatte rund um die Kulturflatrate an Fahrt aufgenommen hat.

In dem auf dem [..] Und wenn schon Kulturflatrate, dann richtig: Auch Verlage träumen schon von einer Kultur-Flatrate als Aufschlag auf DSL-Anschlüsse, um das eigene Geschäft zu retten. Genauso auffällig wie die an Fahrt aufnehmende Debatte ist, dass sie gleichzeitig ausgesprochen seicht bleibt. Kulturschaffende werden für die Verteilung ihrer Güter durch Filesharing entschädigt. Zu 1. Zu 2. Kulturflatrate ist Wegezoll, keine Lösung. Schmelzle.pdf (application/pdf-Objekt) Puk01-11.pdf (application/pdf-Objekt) h2p.php (application/pdf-Objekt) Puk06-08.pdf (application/pdf-Objekt) European Commission » Internal Market » Copyright. Copyright and related rights provide an incentive for the creation of and investment in new works and other protected matter (music, films, print media, software, performances, broadcasts, etc.) and their exploitation, thereby contributing to improved competitiveness, employment and innovation.

The field of copyright is associated with important cultural, social and technological aspects, all of which have to be taken into account in formulating policy in this field. Copyright and the Single Market There has been significant harmonisation of the substantive copyright law to reduce barriers to trade and to adjust the framework to new forms of exploitation. Common ground is also needed with respect to the rules on the enforcement of rights, i.e. on access to justice, sanctions and remedies regarding infringements.

The economic impact of copyright The copyright industries are critically important to the European Union because they involve media, cultural, and knowledge industries. !! Commission consultation on the online distribution of audiovisual works in the EU - Frequently Asked Questions. Brussels, 13 July 2011 Commission consultation on the online distribution of audiovisual works in the EU - Frequently Asked Questions 1. What are audiovisual works? What are audiovisual media services? The term audiovisual work is commonly understood to refer to a set of moving images, with or without sound, including, for example, feature films, shorts, documentaries, TV dramas, cartoons etc. Audiovisual media services are services which are offered "under the editorial responsibility of a media service provider" and their principal purpose is the provision of programmes (in order to inform, entertain or educate) to the general public by electronic communications networks. 2.

The audiovisual sector in the EU is thriving. See table overleaf. The European TV market is the second largest regional market in the world, after the US. Number of films produced in 2009 Source: European Audiovisual Observatory 3 3. 4. 5. 6. !! Verwaltung der Online-Rechte an Musikwerken. In dieser Empfehlung über die Verwaltung der Online-Rechte an Musikwerken werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Lizenzierung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte für legale Online-Musikdienste auf Gemeinschaftsebene zu verbessern. Diese Verbesserungen sind notwendig, weil für neue internetgestützte Dienste wie „Webcasting" *, „Streaming" * oder „On-Demand"-Musikabruf Lizenzen benötigt werden, die in der gesamten EU gelten.

Beziehungen zwischen Rechteinhabern, Verwertungsgesellschaften und gewerblichen Nutzern Rechteinhaber * sollen die Möglichkeit haben, die Wahrnehmung aller Online-Rechte, die zum Betrieb legaler Online-Musikdienste notwendig sind, in einem territorialen Umfang ihrer Wahl einer Verwertungsgesellschaft *ihrer Wahl anzuvertrauen. Der Sitzstaat oder die Staatsangehörigkeit darf bei der Wahl der Verwertungsgesellschaft folglich keine Rolle spielen.

Gerechte Verteilung der Einnahmen und Abzüge Vertretung und Diskriminierungsverbot Rechenschaftspflicht Streitbeilegung.