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Download des Lehrerhandbuchs - Internet-ABC : CD-ROM und Unterrichtsmaterialien Themen, Vorschau und Download der Unterrichtseinheiten des Handbuchs Auf dieser Seite stellt Ihnen das Internet-ABC das Lehrerhandbuch zum Download bereit - sowohl das komplette Buch als auch einzelne Kapitel. Bitte beachten Sie, dass es seit der ersten Auflage des Handbuchs einige Änderungen gegeben hat. Im März 2012 wurde eine neue Version des "Wissen, wie's geht!"-Moduls zum Thema "Suchen und Finden" erstellt. Gesamtes Handbuch herunterladen (PDF-Dokument, ca. 47 MB)Von der Einleitung über den Elternbrief und die Urkunde bis hin zu den einzelnen Unterrichtsmaterialien mitsamt den didaktischen Hìnweisen ... Einzelne Teile des Handbuchs Einleitung Einleitung / Über das Handbuch und den Einsatz in der Schule / Internet-ABC Schule / Elternbrief / Urkunde (PDF-Dokument, ca. 2,7 MB)Neben der Übersicht der Inhalte, den Informationen zu einzelnen Teilen und dem Impressum findet sich hier noch der Elternbrief. Einzelne Unterrichtseinheiten des Handbuchs Achtung! Dr. zurück

Flow & Usability HTML5 EDITOR Modernes Lernen Unterrichtsvorbereitung mit Evernote Wie verwenden Lehrer/innen Evernote zur Unterrichtsvorbereitung? Ein Überblick über die wichtigen Praxisberichte von Thomas Kuban, Felix Schaumburg, Mandy Schütze und L. Ehrerfortbildungsserverbadenwürttemberg - alles im Dienste des papierfreien Schreibtisches. Bild: Wikipedia: Evernote Logo.svg Beitrag empfehlen Anzeige Evernote ist eine Software- und Webanwendung, die das Sammeln, Ordnen und Finden von Notizen, Dokumenten und Fotos in verschiedenen Formaten unterstützt. Wikipedia: Evernote Man kann bspw. Viele Lehrer/innen benutzen Evernote zur Unterrichtsvorbereitung / Unterrichtsplanung (auch das Alternativprodukt von Microsoft, OneNote, ist recht beliebt). Einer der wichtigsten Beiträge zur lehrerspezifischen Arbeit mit Evernote stammt von Thomas Kuban, dessen schulisches Leben ohne Evernote unweigerlich implodieren dürfte (siehe auch sein Beitrag: Papierlose Lehrertasche). (Bild: Thomas Kubans Unterrichtsvorbereitung mit Evernote, Klick zum Vergrößern)

Handynutzung in der Schule Schulgesetz Baden-Württemberg ------------------------------------------------------------------------------------------- § 23 Rechtsstellung der Schule (1) ….. (2) Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule. (3)…... Ein generelles Handyverbot ist nach Ansicht der Juristen nicht möglich, es lässt sich aus den Aufgaben der Schule nicht begründen. Mitführen von Handys im Unterricht Herunterladen [pdf] [51 KB] Gewaltvideos / pornografische Inhalte auf Schülerhandys Darf eine Lehrkraft die Inhalte eines Schülerhandys prüfen? Nein! Alle Rechte liegen bei der Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule"

Zero-friction online mind mapping Die Status-Frage: Beschäftigt, selbstständig, freiberuflich, hauptberuflich? In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche grundsätzlichen Statusfragen sich aus einer unterrichtlichen (Neben-)Beschäftigung oder Selbstständigkeit ergeben können und warum das wichtig sein kann. Neben sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Aspekten geht es um steuerliche und gewerberechtliche Fragen. Zum Glück ist die Sache in vielen Fällen ganz einfach. Ob Sie als Arbeitnehmer "beschäftigt" sind oder auf eigene Rechnung "selbstständig" tätig werden, dabei auch wirklich selbstständig oder aber in Wirklichkeit "scheinselbstständig" sind, haupt- oder nebenberuflich arbeiten (wenn Sie mehrere Einkommensquellen haben) und/oder als Selbstständiger freiberuflich oder gewerblich arbeiten, all das kann auf Dauer weitreichende Konsequenzen haben. Kurzfristig brauchen Sie als Neueinsteiger jedenfalls keine Angst zu haben, unversehens in gefährliche Gesetzesfallen zu tappen, mit hohen Bußgeldern belegt zu werden oder horrende Steuernachzahlungen leisten zu müssen. 1. 2. 3.

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