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CR-online.de - Ein Angebot des Verlages Dr. Otto Schmidt juris BMJ - Gesetze im Internet Chilling Effects Clearinghouse juris BMJ - Aktualitätendienst Die meist tagesaktuell hier eingetragenen Hinweise auf neu im Bundesgesetzblatt verkündete Dokumente können als RSS-Feed abonniert werden. Klicken Sie hierzu auf das RSS-Symbol in der Navigationsleiste bzw. Adresszeile Ihres Browsers oder auf den folgenden Link: Neues Urheberrecht, Filesharing, Abmahnungen. P2P und MP3, Zensur und Monopolisierung. Privatkopie, legal und illegal juris BMI - Verwaltungsvorschriften im Internet Creative Commons Deutschland juris BMJ - Translations: Statutes/Ordinances Translations of these materials into languages other than German are intended solely as a convenience to the non-German-reading public. Any discrepancies or differences that may arise in translations of the official German versions of these materials are not binding and have no legal effect for compliance or enforcement purposes. AMG Medicinal Products Act Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums für Gesundheit. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Health. AO The Fiscal Code of Germany Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Finanzen. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Finance. AsylVfG Asylum Procedure Act Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums des Innern. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of the Interior. AufenthG Act on the Residence, Economic Activity and Integration of Foreigners in the Federal Territory Residence Act

Abofalle Abofalle (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen. Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist. Manchmal werden auch die Seiten seriöser Anbieter imitiert. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Verbrauchers, Internetseiten kritisch zu prüfen, insbesondere wenn darin persönliche Daten – scheinbar grundlos – abgefragt werden. Zahlen[Bearbeiten] Internetabofallen sind in Deutschland ein weit verbreitetes Phänomen. Einer infas-Umfrage vom August 2011 zufolge wurden allein in den Jahren 2009 bis 2011 rund 5,4 Millionen Deutsche Opfer einer Abofalle im Internet.[2] Für die Anbieter handelt es sich um ein lohnendes Geschäft. Methoden[Bearbeiten] Überblick[Bearbeiten] Registrierung[Bearbeiten] Das s.g.

juris BMJ - Hinweise 1. Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen Nach Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen des Bundes werden nach Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes von der Stelle, die sie erlässt (in der Regel die Bundesregierung oder ein Bundesministerium), ausgefertigt und grundsätzlich ebenfalls im Bundesgesetzblatt verkündet. Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben wird und über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, bezogen werden kann. 2. 3. Mitunter wird bei umfangreichen Änderungsvorschriften für die Konsolidierungsarbeiten einige Zeit benötigt. 4. 5. 6.

Onlinerecht Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Berührung mit unterschiedlichen Rechtsgebieten[Bearbeiten] Das Internetrecht zeichnet sich im Gegensatz zu anderen und etablierteren Rechtsgebieten durch mehrere Besonderheiten aus. Zum einen ist es, wie bereits erwähnt, kein homogenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen. Geschichte[Bearbeiten] Mit der zunehmenden Nutzung und Kommerzialisierung des Internets gegen Ende der 1990er wurde klar, dass auch für das Handeln im Netz rechtliche Regelungen gefunden werden müssen. Technische Entwicklung vs. Internetgesetzgebung in Deutschland von 1997 bis 2007[Bearbeiten] Domainrecht[Bearbeiten]

Spam Sozialer Netzwerke Wesen[Bearbeiten] Über dieses Einfallstor gelangen die Soziale-Netzwerkdienste-Spammer herein. Sie verwenden die Suchwerkzeuge des Sozialen Netzwerkdienstes um an einen bestimmten demografischen Teilbereich von Benutzern heranzukommen. Gemeinsame Fanseiten oder Fangruppen sind eine weitere Filtermöglichkeit, um Nachrichten zu senden, die vortäuschen, dass sie von einer wirklichen Person stammen. Diese Nachrichten enthalten in der Regel eingebettete Links zu pornografischen oder anderen Websites, die erstellt wurden um irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Das Abstellen solcher unerwünschten Sozialen-Netzwerkdienst-Spams ist schwierig. Einige der Sozialen Netzwerkdienste bitten sogar die Benutzer um Erlaubnis um auf ihre Adressbücher und Kontaktlisten zu zugreifen oder benutzen E-Mail-Einladungen damit sie virenartig Produkte vertreiben können oder motivieren ihre Mitglieder hierzu. Beispiele[Bearbeiten] Spamflut über Quechup[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Spam

Zitieren von Internetquellen Das Zitieren von Internetquellen wirft gegenüber dem Zitieren von gedruckten Veröffentlichungen einige Probleme auf. Neben rechtlichen Besonderheiten sowie der Glaubwürdigkeits-Prüfung einer Internetquelle bestehen zwei Hauptgefahren: Zum einen sind in Abgrenzung zum Printmedium nachträgliche inhaltliche Änderungen einer Webpage möglich, sodass sich wörtliche Zitate in zeitlicher Distanz nicht zwangsweise belegen lassen. Zum anderen ist die dauerhafte Zugänglichkeit einer Internetseite nicht gesichert, sodass die Gefahr eines 404-Errors besteht, falls der entsprechende Anbieter sich zum Löschen seiner Inhalte entschließt. Als Zitat werden wörtliche oder sinngemäße Übernahmen von Textstellen sowohl in wissenschaftlichen und Fachpublikationen als auch in anderen Zusammenhängen (Journalismus, öffentliche Debatte usw.) bezeichnet. Hier geht es vor allem um den ersten Aspekt. Rechtliche Gesichtspunkte[Bearbeiten] Zitierrichtlinien[Bearbeiten] Zitierweise[Bearbeiten] Name, Vorname: Titel.

Typosquatting Typosquatting (zu engl.: squat = besetztes Haus[1], dt. Lehnübertragung: Tippfehlerdomain) ist eine Form von Cybersquatting, die darauf beruht, dass eine Person einen Uniform Resource Identifier (URI, also die Adresse der Website) in einem Webbrowser versehentlich falsch eintippt und dann auf eine alternative Seite geführt wird, die dem Typosquatter gehört. Da Typosquatting meist von unseriösen Webmastern betrieben wird, ist es nicht selten, dass diese Seiten dann ein Konkurrenzangebot, manchmal aber auch unpassende Werbung oder sonstige unerwünschte Inhalte (z.B. Pornographie) enthalten. Unter bestimmten Umständen kann daher Typosquatting die Kennzeichenrechte des Inhabers der echten Domain verletzen. Beispiele[Bearbeiten] Ein Beispiel unseriös verwendeter Tippfehlerdomains kann anhand www.wikipedia.org demonstriert werden. Weblinks[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Einzelnachweise[Bearbeiten]

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