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Gesetze in Deutschland - Buzer.de Internet, Social Media & Recht - Lawbster Lawbster - Blog zum IT- & Medienrecht aus Berlin Internet-Law Die Wahl des Profil- & Seitennamens Im zweiten Teil der Beitragsreihe haben Sie erfahren, wann Sie eine Facebook-Seite benötigen und wie Sie Ihre Rechte an ihr sichern. In diesem Teil erkläre ich Ihnen, wie Sie Verstöße gegen fremde Namens- und Markenrechte vermeiden und wie Sie sich gegen die unerlaubte Nutzung Ihres Namens schützen. Beginnen möchte ich mit persönlichen Profilen, bevor ich zu Facebook-Seiten übergehe. Namen für persönliche Profile Für persönliche Profile erklärt Facebook in den Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.2: Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen […] Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, Ihren wahren bürgerlichen Namen anzugeben bzw. einen Künstlernamen, sofern dieser in Ihrem Ausweis steht. Die deutschen Datenschützer untersagten Facebook diesen Zwang zur “Klarnamenpflicht” und beriefen sich auf die Datenschutzvorschrift im § 13 Abs.6 Telemediengesetz: Facebook-Regeln für Facebook-Seiten Neben diesen Vorgaben weist Facebook in den o. a. Fazit

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