
Arbeitssicherheit
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Arbeitssicherheit
EX-Schutz
weitere Normen
Die Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV ) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz . Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.
Gefahrstoffverordnung
Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration ( MAK-Wert ) gab die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes als Gas , Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-) Luft am Arbeitsplatz an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich, maximal 40 (42) Stunden in der Woche ausgesetzt ist (Schichtbetrieb). Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen, deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein neues Grenzwert-Konzept.
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
Als Gefahrstoff gelten Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen (für Gefährdungen aufgrund von Radioaktivität gilt diese Definition nicht). Betroffen sein können Reinstoffe ( Elemente sowie Verbindungen ) oder daraus hergestellte Zubereitungen (Stoffgemische). Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf das europäische Gefahrstoffrecht gemäß Stoffrichtlinie 67/548/EWG.
Gefahrstoffe
R- und S-Sätze („ R isiko- und S icherheitssätze“, von englisch risk and safety ) sind kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen , also Elementen und Verbindungen sowie daraus hergestellten gefährlichen Zubereitungen .
R- und S-Sätze
Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ( GHS , Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals ) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern .
Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
CAS-Nummer
Brandschutz

