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Steuerrecht

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RICHARD BOORBERG VERLAG - Verlagskatalog. Steuerrecht. Steuergesetz. Ein Steuergesetz ist eine Rechtsnorm, die vom Gesetzgeber zur Regelung des Steuerrechts erlassen worden ist. Die Gesamtheit aller Steuergesetze sind Ausfluss der Steuerhoheit und bilden auf Basis des X. Abschnitt des Grundgesetz die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Steuern.

Die Steuergesetzgebung ist häufigen und oftmals umfangreichen Änderungen unterworfen, denen oftmals die Eigenschaften einer Steuerreform oder sogar Steuervereinfachung zugeschrieben werden. Zwischenstaatliches und internationales Recht[Bearbeiten] Eine besondere Form von Bundesgesetzen entsteht bei der Ratifikation von zwischenstaatlichen Verträgen. Deutsche Steuergesetze[Bearbeiten] Bundesgesetze[Bearbeiten] Die deutschen Bundesgesetze umfassen zur Zeit (Stand: 1. Landesgesetze und Kommunalsatzungen[Bearbeiten] Durchführungsverordnungen und Richtlinien[Bearbeiten] Zu den Steuergesetzen gehören auch die zusätzlichen Durchführungsverordnungen, die von der Exekutive erlassen werden. Einzelnachweise[Bearbeiten] Steuerrecht. Nationales Steuerrecht[Bearbeiten] Siehe dazu die folgenden Artikel: Literatur[Bearbeiten] Geschichte John Tiley: Studies in the history of tax law.

Hart Publishing, 2004, ISBN 978-1841134734. Rechtsvergleichung Hugh J. Steuerprogression. Geschichte[Bearbeiten] Ein progressiver Einkommensteuertarif im Vereinigten Königreich wurde erstmals von William Pitt dem Jüngeren in seinem Staatshaushalt vom Dezember 1798 eingeführt. Pitts neue gestaffelte (progressive) Einkommensteuer begann bei einem Steuerbetrag von 2 alten Pence pro Pfund (1/120) auf Einkommen über 60 £ und steigerte sich bis zum Höchstwert von 2 Schillingen pro Pfund (1/10) auf Einkommen über 200 £.[3][4] Beispiel[Bearbeiten] Die Steuerprogression lässt sich am besten verstehen, wenn man sie von anderen Besteuerungsmodellen abgrenzt: Rechtfertigung[Bearbeiten] Diese Benachteiligung derjenigen, die mehr verdienen, berührt einen wesentlichen Grundsatz der Demokratie: die Rechtsgleichheit.

Politisch und sozialökonomisch wird Steuerprogression oftmals mit dem abnehmenden Grenznutzen steigender Einkommen und Vermögen gerechtfertigt: Mit dem Anstieg wird zunehmend nicht mehr Lebensnotwendiges, sondern nur noch Luxus-Bedarf konsumiert.[6] Wirkungen[Bearbeiten] mit ist, und. Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) Steuerrecht (Deutschland) Steuererklärungen und -Anträge Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet so viel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in § 3Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen, die Zur Entwicklung des Steuersystems bis in das 19. Jahrhundert siehe Steuer. (ab 1871: folgt an dieser Stelle) Öffentlich-rechtliche Lasten Hauptartikel: Finanzverfassungsrecht Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt.

Das Steuerrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es wird unterschieden zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht. Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Rechtsgebiete, die gleichsam als Klammer um die Einzelsteuern gezogen werden (wie etwa Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Finanzgerichtsordnung, Finanzverwaltungsgesetz u.a.). Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen (z.B. Als oberste Behörde das Bundesministerium der Finanzen. Abgeltungsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z.

B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Zusammen mit der Einführung des Gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen kann sie seit dem 1. Januar 2009 auch bei Privatanlegern für bestimmte Kapitaleinkünfte abgeltende Wirkung haben (Abgeltungsteuer). Vor diesem Zeitpunkt hatte die Kapitalertragssteuer nur bei (z. B. rein ausländischen) Körperschaften in speziellen Fällen abgeltende Wirkung. Kapitaleinkünfte durch Veräußerungsgewinne, bei denen der Kaufvorgang bis zum 31.

Nicht dem Steuerabzug unterliegen beispielsweise Diese sind vom Gläubiger der Erträge nachträglich zu erklären. Es ergeben sich folgende mögliche Prozentsätze: Bei vielen Erträgen (allerdings z. Sollte z. Steuern + Abgaben :