Petitionsausschuss. Deutscher Bundestag: Petitionen. Mediathek des Deutschen Bundestages. Direkt zum Inhalt springen Service-Navigation Sprache ändern Service-Links Hauptnavigation Navigationsbereich Navigationspfad: Startseite Ausschusssitzungen Startseite Live Suche Petitionen Nutzungsbedingungen 17. Petitionen für den Wegfall von Sanktionen beim Arbeitslosengeld II und für eine Überprüfung der Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz standen im Mittelpunkt der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 17. Zum Artikel Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, bitte bestätigen Sie vor dem Download des gewünschten Videos, dass Sie unseren Nutzungsbedingungen zustimmen. Nutzungsbedingungen Schließen Podcast abonnieren RSS-Podcast abonnieren Abonnieren im iTunes-Store Weitere Videos Video: Drei Petitionen beraten: Länge 02:52:40 15.10.2012 Dauer 02:52:40 Drei Petitionen beraten Petitionsausschuss: Petitionen zu Rentenversicherungszwang, Vorratsdatenspeicherung und Anerkennung der kurdischen Identität Drei Petitionen beraten - zum Video Seitenanfang.
Ihre Online Petition - Die Petitionsplattform im Netz. Petitionen - Home. Willkommen auf den Webseiten des Petitionsausschusses, wo Sie Informationen über die Arbeit und die Tätigkeit des Ausschusses finden, dessen Vorsitzende ich seit 2009 bin. Das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Recht, Petitionen einzureichen, ist ein Grundrecht, das untrennbar mit der Bürgerschaft der Europäischen Union verbunden ist. Es ist eine wichtige und häufig von Erfolg gekrönte Möglichkeit, die Menschen unmittelbar in die Tätigkeit des Parlaments einzubinden, so dass ihre Anliegen, Vorschläge oder Beschwerden von den Ausschussmitgliedern behandelt werden können. Der Ausschuss beantwortet Petitionen der EU-Bürger häufig, indem er mögliche Verletzungen der Bürgerrechte anhand des Vertrags und in Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden erörtert und dabei auf die Anwendung europäischer Gesetze zu Themen wie Umwelt, soziale Angelegenheiten, Freizügigkeit usw.
Bezug nimmt. Erminia Mazzoni. Petitionen. Wenn der Gegenstand Ihrer Petition einen Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, wird die Petition in der Regel vom Petitionsausschuss für zulässig erklärt, der dann über das anzuwendende Verfahren beschließt. Auf jeden Fall wird Sie der Petitionsausschuss so schnell wie möglich über seine Entscheidung unterrichten. Je nach Sachlage kann der Petitionsausschuss: Die Sitzungen des Petitionsausschusses finden in der Regel jeden Monat außer in den Parlamentsferien im August statt. Der Ausschuss wird in seiner Arbeit von einem ständigen Sekretariat unterstützt, das für den Ablauf des Petitionsverfahrens zuständig ist, eine beratende Funktion hat und die Sitzungen des Ausschusses vorbereitet. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments kann um Zusammenarbeit mit den nationalen oder lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten ersuchen, um ein von einem Petenten aufgeworfenes Problem zu lösen.
Petitionen. Wenn der Gegenstand Ihrer Petition einen Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, wird die Petition in der Regel vom Petitionsausschuss für zulässig erklärt, der dann über das anzuwendende Verfahren beschließt. Auf jeden Fall wird Sie der Petitionsausschuss so schnell wie möglich über seine Entscheidung unterrichten. Je nach Sachlage kann der Petitionsausschuss: Die Sitzungen des Petitionsausschusses finden in der Regel jeden Monat außer in den Parlamentsferien im August statt. Der Ausschuss wird in seiner Arbeit von einem ständigen Sekretariat unterstützt, das für den Ablauf des Petitionsverfahrens zuständig ist, eine beratende Funktion hat und die Sitzungen des Ausschusses vorbereitet.
Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments kann um Zusammenarbeit mit den nationalen oder lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten ersuchen, um ein von einem Petenten aufgeworfenes Problem zu lösen. Petitionen. Wenn der Gegenstand Ihrer Petition einen Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, wird die Petition in der Regel vom Petitionsausschuss für zulässig erklärt, der dann über das anzuwendende Verfahren beschließt. Auf jeden Fall wird Sie der Petitionsausschuss so schnell wie möglich über seine Entscheidung unterrichten. Je nach Sachlage kann der Petitionsausschuss: Die Sitzungen des Petitionsausschusses finden in der Regel jeden Monat außer in den Parlamentsferien im August statt. Der Ausschuss wird in seiner Arbeit von einem ständigen Sekretariat unterstützt, das für den Ablauf des Petitionsverfahrens zuständig ist, eine beratende Funktion hat und die Sitzungen des Ausschusses vorbereitet.
Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments kann um Zusammenarbeit mit den nationalen oder lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten ersuchen, um ein von einem Petenten aufgeworfenes Problem zu lösen.