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Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht. Gesellschaftsrecht. Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen. Einzelne Rechtsordnungen[Bearbeiten] Literatur[Bearbeiten] Mads Andenas und Frank Wooldridge: European Comparative Company Law. Cambridge University Press, Cambridge 2005, ISBN 978-0-521-84219-8. Gesellschaftsrecht (Deutschland) In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt. Einfachrechtliche Rechtsquellen des Gesellschaftsrechtes sind: Daneben sind in verfassungsrechtlicher Hinsicht die Art. 9 und Art. 14 Grundgesetz (GG) von besonderer Relevanz. Nach § 705 BGB liegt eine Gesellschaft unter drei Voraussetzungen vor: Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag,der Zusammenschluss dient einem erlaubten Zweck,die Vertragsschließenden verpflichten sich, den gemeinsamen Zweck zu fördern.

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis – mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft – von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind. Der eingetragene Verein (e. Strukturmerkmale: Gründung: Gesellschaftsrecht (Europäische Union) Das Gesellschaftsrecht der Europäischen Union ist ein Teilgebiet des europäischen Sekundärrechtes, das sich mit den für Gesellschaften zugelassenen Rechtsformen befasst. Auf Ebene der Europäischen Union sind folgende Rechtsformen geregelt, die in allen Ländern der EU genutzt werden können: Mathias Habersack: Europäisches Gesellschaftsrecht: Einführung für Studium und Praxis. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3406538766. Hochspringen ↑ Consultation on the future of European Company Law. Rechtsform. Kapitalgesellschaft. Aktiengesellschaft. Aktiengesellschaft (Vereinigtes Königreich)

Aktie der Barnum & Bailey Limited Größere, zumeist börsennotierte Unternehmen wählen die Form einer Public Limited Company (PLC) (public ‚öffentlich‘, hier öffentlich handelbar), da nur die Aktien dieser Gesellschaften öffentlich (an der Börse) angeboten werden dürfen. Die Limited Company ist eine privatrechtliche Gesellschaft und damit eine juristische Person. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Anteile (shares) zerlegt ist; die Haftung der Anteilsinhaber ist auf dieses Kapital beschränkt. Die Anteile sind übertragbar. Folgende Ausprägungen von Gesellschaften im Vereinigten Königreich gibt es. Die private company limited by shares (deutsch: share: Anteil) ist die für kleine und mittlere Unternehmen verwendete Unternehmensform und damit die verbreitetste Form der Kapitalgesellschaft im Vereinigten Königreich.

Die Firma der Gesellschaft muss jeweils einen die Rechtsform kennzeichnenden Zusatz enthalten. Die Flagge der britischen Ostindien-Kompanie 1600–1707. Limited.