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Geschmacksmuster

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Geschmacksmuster. Neu seit 12.

Geschmacksmuster

November 2013: Online-Designanmeldung Seit dem 12. November 2013 können Sie Designanmeldungen online - ohne Signatur - einreichen (DPMAdirektWeb). Geschmacksmuster. Ein eingetragenes Design (früher Geschmacksmuster) ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht.

Geschmacksmuster

Allgemeines[Bearbeiten] Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Designgesetz durch die Eintragung in das Designregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Bedingungen für die Rechtswirksamkeit eines Designs sind im Wesentlichen: Patentrecht.