Steuer- und Abgabenrecht (Deutschland) Steuerrecht (Deutschland) Einkommensteuergesetz. Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.
Auch für die Besteuerung von juristischen Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften etc.) gilt das Einkommensteuergesetz. Jedoch sind in anderen Steuergesetzen, insbesondere im Körperschaftsteuergesetz, Spezialvorschriften enthalten, die Vorschriften des Einkommensteuergesetz verdrängen können (Spezialitätsgrundsatz). Geschichte[Bearbeiten] Die ursprüngliche Fassung des Einkommensteuergesetzes wurde 1934 auf der Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.