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Urheberrecht – 30 häufig gestellte Fragen (FAQ) samt Antworten und ... Creative Commons für den Unterricht. AUSTROMECHANA - www.AUME.at - Über uns - Aufgaben. AKM - Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und ... eLearning Center: Urheberrecht. Einleitung Urheberrechtsschutz und die Tätigkeit der Lehre und Forschung stehen in einem Spannungsverhältnis.

Nach europäischer Grundauffassung hat der Schutz der geistigen Schöpfung zu Gunsten deren Urhebers zwar grundsätzlich Vorrang vor der bewilligungsfreien Nutzung dieser Schöpfung durch Dritte. Schon die europäische Urheberrechtsrichtlinie sieht zu Gunsten von Lehre und Forschung allerdings eine Privilegierung vor, wonach Beschränkungen des Urheberrechtsschutzes für Unterrichts- und wissenschaftliche Zwecke möglich sind, namentlich wenn diese Zwecke nicht kommerziell verfolgt werden. Die Rechtsinhaber sollen – soweit sachgerecht – im Gegenzug aber immerhin einen gerechten Ausgleich für diese privilegierte Nutzung erhalten. Das Privileg zu Gunsten von Lehre und Forschung ist im österreichischen Recht schon lange verankert, die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologien haben allerdings verschiedene Anpassungen erforderlich gemacht (vgl. unten 2.3.6). Urheberrecht, Geistiges Eigentum.

Urheberrecht. Urheberrecht Der Gesetzgeber des Jahres 1936, hält in § 1 des Urheberrechtsgesetzes in klarer und prägnanter Weise folgendes fest: § 1. (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. (2) Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Geschützt sind nach dem Urheberrechtsgesetz aber nicht nur Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und Filmkunst, sondern auch Leistungen wie jene des ausübenden Künstlers, die durch sogenannte Leistungsschutzrechte vor Zugriff durch unberechtigte Dritte und unberechtigte Nutzung bewahrt werden. Ganz vereinfacht kann das Urheberrechtsgesetz als Querschnitt der folgenden drei Rechtsbereiche gesehen werden: Verwertungsgesellschaften weitere Links aktuelle Bücher Urheberrecht.