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Gefahren

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Rechtzweinull: “Es kommt drauf an…” - Sympra Public Relations Blog. Bei Vorträgen oder Workshops bringen mich Fragen nach dem Urheberrecht manchmal echt ins Schwitzen. “Darf man das jetzt auch auf Pinterest teilen?” , “Wie ist das denn, wenn ich ein Foto von einer Veranstaltung mache und es dann auf Facebook poste: Muss ich da alle informieren, die abgebildet sind?” , “Bilder, die ich in einer Bilddatenbank gekauft habe, kann ich dann ja für alles nutzen, oder?”

Die Liste könnte ich noch endlos fortsetzen…Und auch meine Kollegen sind manchmal an ihre Grenzen gestoßen, wenn es um Urheberrechte ging, wie Veit Mathauer schon berichtet hat. Daher haben wir Rechtsanwalt Dr. Deshalb gibt es einen Best-of-Ulbricht-Seminar-Blogbeitrag der zusammenfasst, auf was es denn tatsächlich ankommt. Die urheberrechtlichen Grundlagen Was mir neu war, ist die Tatsache, das gewisse Werke einen automatischen urheberrechtlichen Schutz haben, upsi! Sprachwerke (also Bücher, Zeitungsartikel, aber auch Blogartikel)Musik (eh klar!) . Was muss ich also beachten? Die Bildrechte . Recruiting 2.0: Vorsicht bei Abwerbeversuchen in Social Networks. Warnock's dilemma. Warnock's dilemma, named for its originator Bryan Warnock, is the problem of interpreting a lack of response to a posting on a mailing list, Usenet newsgroup, or Web forum. It occurs because a lack of response does not necessarily imply that no one is interested in the topic, and could have any one of several different implications, some of which are contradictory.

Related terms are commonly used in the context of trying to determine why a post has not been replied to, or to refer to a post that has not been replied to. Original description[edit] Common usage[edit] Since Warnock's original description of the dilemma in August 2000, the expression has become widely used in the Perl world[2] and has seen some adoption by webloggers.[3] It is commonly used to refer to the uncertainty of deciding which of any number of reasons caused an absence of responses. Oft-seen phrases include: "He was Warnocked Someone posted a question, but nobody replied. "Warnock applies Linguistic aspects[edit]

Shitstorms

Datenschutz. Generation Why? by Zadie Smith. The Social Network a film directed by David Fincher, with a screenplay by Aaron Sorkin You Are Not a Gadget: A Manifesto by Jaron Lanier Knopf, 209 pp., $24.95 How long is a generation these days? At the time, though, I felt distant from Zuckerberg and all the kids at Harvard. In The Social Network Generation Facebook gets a movie almost worthy of them, and this fact, being so unexpected, makes the film feel more delightful than it probably, objectively, is. But something is not right with this young man: his eye contact is patchy; he doesn’t seem to understand common turns of phrase or ambiguities of language; he is literal to the point of offense, pedantic to the point of aggression.

ERICA: I have to go study. MARK: You don’t have to study. ERICA: How do you know I don’t have to study?! MARK: Because you go to B.U.! Simply put, he is a computer nerd, a social “autistic”: a type as recognizable to Fincher’s audience as the cynical newshound was to Howard Hawks’s. With rucksack, naturally. Internetrecht - disclaimer. Auf vielen Internetseiten liest man so genannten Link-Disclaimer. Diese haben dann beispielsweise folgenden Wortlaut: "Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen. " Es ist wohl heute nicht mehr herauszufinden, wer das Märchen des Link-Disclaimers in die Welt gesetzt hat.

Es hat jedenfalls ein reges Echo gefunden (in der Suchmaschine Google, werden bei entsprechenden Suchbegriffen allein 17.600 Seiten angegeben). Zum einen ist es mit einem Disclaimer im deutschen Recht gar nicht möglich das herrschendes Recht außer Kraft zu setzen. Entscheidungsgründe. Rechtliche Ratschläge zum Cloud Computing - working@office. Alle sprechen von der „Wolke“ – doch kaum jemand macht sich Gedanken um die rechtlichen Hintergründe der Datenauslagerung. Lesen Sie hier Hinweise und Tipps zur richtigen Nutzung des Cloud Computing. Das Speichern der eigenen Daten auf zentralen Internet-Computern bietet die Möglichkeit, Daten von jedem beliebigen Computer aus abzurufen und auch auf mobilen Geräten zu nutzen.

So wird das Arbeiten an verschiedenen Arbeitsplätzen erleichtert. Die folgende Hinweise des Rechtsanwalts Christian Solmecke geben neuen Anwendern Hilfestellung, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Cloud-Verträge unter die Lupe nehmen Da das deutsche Recht noch nicht auf Rechtsbeziehungen zwischen einem Anwender und einem Cloud-Anbieter ausgerichtet ist, sollte sich jeder Nutzer die Verträge zum Cloud Computing genau ansehen und in den „Service Level Agreements“ mit dem Anbieter Leistungen definieren. Über den Autor Christian Solmecke arbeitet als Rechtsanwalt in der Kölner Kanzlei . Soziale Netzwerke: "Verbote sind keine Lösung" | Karriere. Arbeitgeber sollten in Richtlinien festlegen, wie ihre Mitarbeiter soziale Netzwerke nutzen dürfen, sagt der Jurist Carsten Ulbricht im Interview. So könne man Konflikten vorbeugen. Speichern Drucken Twitter Facebook Google + Dies kann arbeitsrechtlich relevant sein: Wenn Mitarbeiter Social Media beruflich nutzen, verschwimmen die Grenzen zwischen Privatleben und Arbeit völlig | © Karen Bleier/AFP/Getty Images ZEIT ONLINE: Herr Ulbricht, angenommen ich hätte eine Freundschaftsanfrage von meinem Chef auf Facebook.

Carsten Ulbricht (lacht) : Ob Sie seine Freundin sein wollen, sollten Sie vielleicht mit Ihrem Chef persönlich besprechen. Anzeige ZEIT ONLINE: Aber was könnte denn passieren? Carsten Ulbricht © Carsten Ulbricht Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Diem&Partner in Stuttgart. Ulbricht: Tatsächlich können arbeitsrechtliche Probleme entstehen. ZEIT ONLINE: Das klingt jetzt aber etwas konstruiert. ZEIT ONLINE: Ist die Mitarbeiterin zur Herausgabe der Daten verpflichtet?

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