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Datenschutz

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Facebook will Nutzungsbedingungen erneut bearbeiten. Tabelle: Kostenlose E-Mail-Angebote im Vergleich. Alle Freemailer bieten Viren- und Spamschutz, aber nicht alle Dienste bieten Zusatzfunktionen wie etwa den IMAP-Post-Abruf per E-Mail-Programm.

Tabelle: Kostenlose E-Mail-Angebote im Vergleich

Die Übersicht von neun kostenlosen Angeboten zeigt: Auch bei anderen Funktionen geht das Leistungsspektrum der Gratis-E-Mailer auseinander. Bei der Postfachgröße etwa bieten einige der kostenlosen Dienste gerade einmal zwölf Megabyte, andere stellen dagegen unbegrenzte Speicherkapazität zur Verfügung. Freemail: Neun kostenlose E-Mail-Anbieter im Vergleich. Eine E-Mail-Adresse gehört inzwischen zur täglichen Kommunikation wie die Telefonnummer.

Freemail: Neun kostenlose E-Mail-Anbieter im Vergleich

Die Kommunikation per E-Mail ist nicht nur beliebt, sondern bei vielen Anbietern auch gratis. Neben einem kostenlosen Postfach locken die Anbieter auch mit viel Speicherplatz, mobilem Zugriff und zusätzlichen Gratis-Extras wie einer Online-Festplatte. Inhaltsverzeichnis Etwa zwei Drittel der Deutschen nutzen die elektronische Post, besonders begehrt sind dabei so genannte Freemail-Dienste. Im Gegensatz zum Telefongespräch lassen sich Nachrichten bei Anbietern wie AOL, Freenet oder Yahoo! Werbung. Der große Privatsphäre- und Datenschutz-Report 2011. Überwachungswahn, soziale Netzwerke, neugierige Suchmaschinen - was hat sich im vergangenen Jahr in Sachen Privatsphäre und Datenschutz in Deutschland und Europa getan?

Der große Privatsphäre- und Datenschutz-Report 2011

Welche positiven oder negativen Änderungen gab es und was sind die potenziellen Gefahren für die Privatsphäre in den kommenden Monaten und Jahren? Im Jahr 2010 hatte Google mit dem Start seines Kartendienstes StreetView in Deutschland für einen Aufschrei gesorgt. Fast 250.000 Bürger legten damals innerhalb weniger Wochen Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser und Grundstücke ein. Mittlerweile sind die Kritiker verstummt. Dabei ist die Bedrohung der Privatsphäre allgegenwärtig. 1.

Von Zahlen, wie der Anzahl der Widersprüche gegen die StreetView-Abbildung, können Aktivisten, die sich gegen die drohende Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) stemmen, nur träumen. Die EU-Länder sind beim Thema Vorratsdatenspeicherung zwiegespalten (4). 2. 2.1 Facebook schaltet auf Opt-in um Wichtig! 3. 4. 5. 5.2 Volkszählung. Social Media & Datenschutz - Zulässigkeit der Einbindung von Social Plugins - Facebook Like Button BDSG TMG. Im sogenannten “Düsseldorfer Kreis” kommen die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz regelmässig zusammen und besprechen bzw. beschließen gemeinsame Linien bezüglich datenschutzrechtlicher Themen.

Social Media & Datenschutz - Zulässigkeit der Einbindung von Social Plugins - Facebook Like Button BDSG TMG

Vom gestrigen Tag stammt ein aktueller Beschluss, der sich nicht nur mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen für Soziale Netzwerke auseinandersetzt, sondern auch bezüglich der (Un-)zulässigkeit der Einbindung von sogenannten Social Plugins, wie dem Facebook Like Button Stellung bezieht. I. Feststellungen des Beschlusses Der nachfolgende Auszug aus dem Beschluss stellt dazu fest (Hervorhebungen von mir): Betreiber von sozialen Netzwerken müssen insbesondere folgende Rechtmäßigkeitsanforderungen beachten, wenn sie in Deutschland aktiv sind:?

Quelle: Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom 8. II. Fraglos “fahren” die Datenschutzbehörden hier eine harte Linie. Social Networking und Privatsphäre. Zurück nach oben Die Risiken Es gibt grundsätzlich zwei Haupt-Risikobereiche: das sind einmal die Informationen, die die Nutzer dieser Websites selbst eingeben, deren genaue Verbreitung sie in einem gewissen Umfang vielleicht noch kontrollieren können und deren Veröffentlichung sie dann implizit durch die Annahme der Geschäftsbedingungen zustimmen.

Social Networking und Privatsphäre

Dazu zähle ich auch die automatisiert gesammelten Verhaltensdaten, die durch den Besuch von anderen Websites entstehen, die "Like" oder "Share"-Button implementieren (die auch ohne dass sie angeklickt werden bereits Daten liefern). Ein weiterer Bereich der mehr oder weniger kontrollierbaren Daten betreffen die Daten, die durch nährere oder entfernte Kontakte ins Netz gestellt werden. Dazu zählen z.B. Zusätzlich gibt es weitere Bedrohungen durch die oft sehr fehlerhaften und unsicheren technischen Implementierungen, die es Angreifern erlaubt, auch auf nicht freigegebene Informationen zuzugreifen. 1. 15. Datenschützer will Gesetz gegen Nutzerprofile. Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat an die Bundesregierung appelliert, ein Gesetz gegen das Erstellen von Nutzerprofilen im Internet auf den Weg zu bringen.

Datenschützer will Gesetz gegen Nutzerprofile

„Es kann nicht angehen, dass Unternehmen wie Google Profile ihrer Nutzer ohne deren Einwilligung erstellen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). Wie eine „informierte Einwilligung“ aussehen könne und wie lange Internetdienste Nutzerprofile speichern dürften, sollte nicht in Vereinbarungen mit der Wirtschaft, sondern gesetzlich fixiert werden. Das Beispiel der freiwilligen Selbstverpflichtung beim Angebot für den Geodatendienst von Google Street View zeige, dass sich damit gesetzliche Garantien nicht ersetzen ließen. „Diese Selbstverpflichtung ist auch ein Jahr danach noch nicht umgesetzt“, kritisierte Schaar.