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Landesbehindertenbeauftragte

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Berlin

Das Amt des Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wurde mit dem Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung) im Jahre 1999 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Hauptaufgabe des Landesbeauftragten besteht nach wie vor darin, für gleichwertige Lebensbedingungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sorgen. Baden-Württemberg. Hessen. Bayern. Bremen.