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Www.unc.edu/ppaq/docs/GermanAccreditation.pdf. DVfR: Startseite. Universität zu Köln - Arbeit und Berufliche Rehabilitation. Austausch mit Experten der Sozialversicherung in Malaysia Experten der Sozialversicherung in Malaysia, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und SOCSO (Social Scurity Organisation) einen Einblick in das deutsche System gewinnen wollten, besuchten den Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation, Universität zu Köln. Die Sozialversicherung in Malaysia (PERKESO) gehört zur Gemeinschaft der Asiatischen Sozialversicherung, einer Dachorganisation mehrerer südasiatischer Staaten.

Sie strebt die Weiterentwicklung effizienter Lösungen an, um Beschäftigte durch Präventionsmaßnahmen leistungsfähig zu halten und in den Arbeitsprozess zu reintegrieren, wenn Unfälle und Krankheiten die Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigen. Ergebnisse aktueller Forschung zum Rehabilitationsmanagement, zur beruflichen Reintegration/Inklusion und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (Disability Management) wurden vorgestellt. Berufliche Rehabilitation und Behinderung. Hier beginnt der Inhalt: Berufliche Rehabilitation und Behinderung se:1049 RehaFutur - Fortschritte für moderne Rehabilitation nutzen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt mit dem Konzept ´´RehaFutur´´ Berufsförderungswerke und Rehabilitationsträger bei der Orientierung am Leitbild des selbstbestimmenden Rehabilitanden, der den Rehabilitationsprozess und die dazu notwendigen unterstützenden Leistungen mitsteuert und mitverantwortet, und koordiniert den Dialog.

Von Anfang 2006 bis Mitte [...] Job 4000 - Gleiche Chancen für alle - Mehr Ausbildung für behinderte Jugendliche Auch aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus den Projekten und Aktivitäten der Initiative »job - Jobs ohne Barrieren« wurde das Programm ´´Job 4000´´ ins Leben gerufen, das am 1. Nach oben. Www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/betriebliche_sozialberatung/download/Rentenversicherung/berufliche_reha_ihre_chance.pdf.

Www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/rehafutur-bericht.pdf?__blob=publicationFile. Berufliche Rehabilitation. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen. Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben. Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.

Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Mögliche Maßnahmen können sein: zum Seitenanfang. Weg in die berufliche Rehabilitation. Wenn für Sie eine berufliche Rehabilitation in Frage kommt, können Sie so Schritt für Schritt zurück in Arbeit finden: Antragstellung Stellen Sie einen formlosen Antrag bei den folgenden Stellen: Rentenversicherung (nach 15 Jahren Beitragszahlung) Bundesagentur für Arbeit (ALG I-Empfänger)SGB II-Dienststellen, z. B. Jobcenter (ALG II-Empfänger) Berufsgenossenschaft (Berufskrankheit/Unfall) oder den Antrag HIER herunterladen Der Weg in die berufliche Reha auf einen Blick: hier...FAQ zum Thema "Antragstellung" hier... Bescheid Bei einem nicht bewilligenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage eingereicht werden.

Beratung Sie erhalten nach einer ausführlichen Beratung die individuelle Festlegung Ihrer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Umsetzung der Leistung z. SGB 9. Rehadat. REHADAT ist der Name eines Informationssystems zur beruflichen Rehabilitation. Es wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft. Auf internationaler Ebene ist REHADAT Mitglied des European Assistive Technology Information Networks (EASTIN) und der International Alliance of Assitive Technology Information Providers (ATI-Alliance). Darüber hinaus betreut REHADAT die Portale REHADAT-talentplus zu Informationen hinsichtlich Arbeitsleben und Behinderung, REHADAT-Hilfsmittel, REHADAT-Bildung, REHADAT-Forschung und REHADAT-Statistik. Neben den vorangegangenen Funktionen, entwickelt REHADAT die ELAN-Software. Diese unterstützt Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe. Datenbanken[Bearbeiten] Datenbank Hilfsmittel[Bearbeiten] Zu jedem Produkt gibt es eine Vielzahl an Details, wie zum Beispiel Hersteller- und Vertriebsadresse, Preisgruppe und technische Daten.

Datenbank Praxisbeispiele[Bearbeiten] Rehadat. Persönliches Budget. Situation in Deutschland[Bearbeiten] Seit dem 1. Januar 2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbuch I - XII mit Schwerpunkt SGB IX). Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung (BudgetV) festgelegt. Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und soll die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten.

Situation in anderen europäischen Ländern[Bearbeiten] Auch in anderen europäischen Ländern (zum Beispiel den Niederlanden) gibt es das Instrument des Persönlichen Budgets. In der Schweiz gibt es einen Pilotversuch Assistenzbudget, welches einem Persönlichen Budget entspricht. In Österreich bestehen ebenfalls Überlegungen, das Persönliche Budget einzuführen. Beispiele für Persönliche Budgets[Bearbeiten] Probleme in der Praxis[Bearbeiten] Berufsförderungswerk. Ein Berufsförderungswerk (BFW) ist eine berufliche Fördereinrichtung, mit der weiteren Zielrichtung von sozialer und gesundheitlicher Kompetenzentwicklung zur passgenauen Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Berufliche Rehaeinrichtungen bilden die Grundlage der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX, speziell im § 35 ff.

SGB IX (LTA: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Berufsförderungswerke werden in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform in öffentlicher oder auch in privater Trägerschaft geführt. Ein BFW ist auf die besonderen Belange von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eingerichtet. In der Arbeitsgemeinschaft „Die Deutschen Berufsförderungswerke“ sind die 28 Berufsförderungswerke des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschaffenen Netzplanes organisiert. Ausbildung an einem Berufsförderungswerk[Bearbeiten] Ausbildungspalette[Bearbeiten] Die Ausbildungspalette ist individuell in jedem der 28 BFWs verschieden. Teilhabe (Behinderte Menschen) In einem umfassenden Sinne bedeutet Teilhabe, unter normalen (Wettbewerbs-)Bedingungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, insbesondere am Unterricht in einer Regelschule oder am Arbeitsleben, und am politischen Leben teilnehmen zu können. Hierfür ist es erforderlich, für Barrierefreiheit zu sorgen, d.h. Faktoren zu beseitigen, die zusammen mit Eigenschaften des behinderten Menschen seine Behinderung verursachen (vgl. auch den englischen Begriff "disability").

Beispiele: Der Begriff Soziale Rehabilitation wurde im Sozialgesetzbuch IX, durch Teilhabe in der Gemeinschaft ersetzt. Als Leistungen zur Teilhabe, § 54 SGB XII Eingliederungshilfe, werden in Deutschland sachliche Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen bezeichnet. . § 4 SGB IX regelt die „Leistungen zur Teilhabe“. Nach SGB IX stehen behinderten Menschen folgende Arten von Leistungen zur Teilhabe zu: Hauptartikel: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Berufsbildungswerk. Berufsbildungswerke (BBW) sind Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, die der Erstausbildung und Berufsvorbereitung körperlich, psychisch beeinträchtigter und benachteiligter junger Menschen dienen. Getragen werden Berufsbildungswerke in der Regel von gemeinnützigen Organisationen wie Caritas, Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands, Sozialverband Deutschland, Kolping, Diakonisches Werk oder die Josefs-Gesellschaft.

Finanziert werden die Berufsbildungswerke hauptsächlich durch die Bundesagentur für Arbeit. In den 52 Berufsbildungswerken in Deutschland gibt es insgesamt knapp 14.000 Ausbildungsplätze in über 200 verschiedenen Berufen. Ziele[Bearbeiten] Neben Berufen, die für Beeinträchtigte wie Nichtbeeinträchtigte gleichermaßen geeignet sind, kann man in Berufsbildungswerken auch spezielle Berufe für beeinträchtigte Menschen erlernen. Neben Berufsvorbereitung und Berufsausbildung werden junge Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt. Berufliche Rehabilitation. Menschen, die länger als sechs Monate erkranken oder dauerhaft gefährdet sind zu erkranken, können einen Anspruch auf Hilfen zur beruflichen Rehabilitation in deutschsprachigen Ländern stellen. Die Erkrankungen können körperlicher, geistiger und seelischer Art sein. Leistungen der beruflichen Rehabilitation sollen die Arbeitsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen.

Gesetzliche Regelung[Bearbeiten] Sozialgesetzbuch IX[Bearbeiten] In der Bundesrepublik Deutschland wird im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) die Wiedereingliederung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben geregelt: Medizinische Rehabilitation (§§ 26–32 SGB IX)Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33–43 SGB IX)Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§ 44–54 SGB IX) für Schwerbehinderte: Integrationsfachdienste (§§ 109–115 SGB IX)Integrationsprojekte (§§ 132–135 SGB IX)Werkstätten für Behinderte (§§ 136–144 SGB IX) Sozialgesetzbuch III[Bearbeiten] Leistungsträger[Bearbeiten]