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Mit der Abschreibung erfasst man im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen . [1] Die Abschreibung korrespondiert dabei mit dem Wertverlust von Unternehmensvermögen ( Anlagevermögen und Umlaufvermögen ) innerhalb eines Zeitraums. Dabei kann der Wertverlust durch allgemeine Gründe wie Alterung und Verschleiß oder durch spezielle Gründe wie einen Unfallschaden oder Preisverfall veranlasst sein. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und – unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Besonderheiten – als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung , die als Wertaufholung in Frage kommt, wenn in Vorjahren zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden. http://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung

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