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Europa-recht

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Www.fh-frankfurt.de/de/.media/~savat/pruefungsaufbau_fuer_die_grundfreiheiten.pdf. II. Gliederung. In dem sogenannten von 1991 [1] hat der EuGH den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz eines Staatshaftungsanspruchs gegen die einzelnen Mitgliedstaaten der Gemeinschaften im Falle der Nichtumsetzung von EG- Richtlinien in innerstaatliches Recht entwickelt. Für die Entwicklung von Grundsätzen zur effektiven Durchsetzung des Gemeinschaftsrecht, insbesondere des sekundären Gemeinschaftsrechts bezeichnet dieses Urteil den entschiedenen Einschnitt. Denn die Verpflichtung der Mitgliedstaaten für Schäden zu haften, die ihren Bürgern aus einem Gemeinschaftsrechtsverstoß des Staates entstehen, stellt eine Erweiterung des durch die Rechtsprechung bereits vorher entwickelten Individualrechtsschutzes dar.

Daher bestehen zum Teil Differenzen zwischen den Anforderungen, unter denen nach dem jeweiligen nationalen Haftungsrecht die Mitgliedstaaten haften, und denen, die der EuGH für die gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung der Mitgliedstaaten ansetzt. Diesen sog. Der hat im ersteren Sinn entscheiden. Costa/ENEL-Entscheidung. Emblem des EuGH Die Costa/E.N.E.L. -Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Juli 1964, in dem er den absoluten Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber den nationalen Rechtsordnungen feststellte. Sie baut auf der Van-Gend-&-Loos-Entscheidung vom 5. Februar 1963 auf, in der der EuGH erstmals die Eigenständigkeit und den Vorrang des Rechts der Europäischen Gemeinschaften durch direkte Rechtsprechung deutlich gemacht hatte.

Sachverhalt und Streitgegenstand[Bearbeiten] Costa argumentierte, die Verstaatlichung verletze die Art. 102, 93, 53 und 37 EWGV. Die Entscheidung des EuGH[Bearbeiten] Der EuGH führt dazu in seiner Entscheidung aus, dass der EWG-Vertrag eine eigene Rechtsordnung geschaffen habe, die in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen wurde und daher von den nationalen Gerichten auch anzuwenden sei. Literatur[Bearbeiten] Urteil des Gerichtshofes vom 15. Grundrechte (EU) Der Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union ist durch Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union primärrechtlich verankert. Organe der Union und der Mitgliedstaaten haben in Anwendung des Unionsrechts die sich daraus ergebenden Grundrechte einzuhalten.

Die vom ersten Europäischen Konvent erarbeitete Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, kodifizierte erstmals die durch das Unionsrecht gewährten Grundrechte. Neben dieser Charta sind nach Art. 6 Abs. 3 EU-Vertrag auch die Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Grundrechte der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten Teile des Rechts der Europäischen Union.

Die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EAG, EWG) enthielten keinen Grundrechteschutz. Es fehlte insbesondere an einem expliziten Katalog an Grundrechten. Durch den Vertrag von Maastricht, der am 1. Www.wana.at/jus/Fragenkatalog_EuR.pdf. BMJ - Aktuelle Texte - Teilliste. Justiz, Freiheit und Sicherheit: Erweiterung. Die Quellen des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union. We are migrating the content of this website during the first semester of 2014 into the new EUR-Lex web-portal. We apologise if some content is out of date before the migration. We will publish all updates and corrections in the new version of the portal. Do you have any questions? Contact us. Die Rechtsquellen der Europäischen Union (EU) umfassen drei Quellen: Quellen des primären Rechts, Quellen des sekundären Rechts und Quellen des subsidiären Rechts.

Die Quellen des primären Rechts Die Quellen des primären Rechts bzw. das Primärrecht sind die Gründungsverträge der Europäischen Union, d. h. dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Das Primärrecht umfasst auch: die Verträge zur Änderung der Europäischen Union die Zusatzprotokolle zu den Gründungsverträgen und zu den Änderungsverträgen die Verträge über den Beitritt der Mitgliedstaaten zur Europäischen Union. Die Quellen des sekundären Rechts Vertragliche Vereinbarungen umfassen:

Jura Klausur & HA - niederle media. Auf dieser Seite finden Sie kostenlos: 1. Links auf Klausuren 2. Links auf Hausarbeiten 3. Links auf kostenlose Skripte & Mindmaps 4. Die nachfolgenden Jura Klausuren und Fälle eignen sich hervorragend für Ihre Klausurvorbereitung, da sie oft genau so oder ähnlich an der Uni geprüft wurden und dadurch einen realistischen Einblick in die Prüfungserwartungen geben. Klausur für Anfänger aus dem BGB AT. Klausur für Anfänger aus dem Staatsorganisationsrecht. Klausur für Anfänger zur Kunstfreiheit, Art. 5 III GG. Klausur für Anfänger (Klassiker!) Klausur für Anfänger aus dem Strafrecht. Kontrollfragen aus dem Verwaltungsrecht für Fortgeschrittene. Klausur für Fortgeschrittene (Word) aus dem Familien- und Erbrecht (u.a.

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