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Status Civitatis Vaticanæ

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Kirchenstaat. Seit den Lateranverträgen von 1929, in denen die staatliche Souveränität des Vatikans als weltlicher Sitz des Papstes durch die italienische Regierung anerkannt wurde, gilt die Vatikanstadt in Rom als verbliebener Nachfolgestaat des Kirchenstaats. Geographie[Bearbeiten] Der Kirchenstaat war im Grunde ein Staatenverbund, der im Laufe des Mittelalters von Rom und Latium ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur Adria umfasste.

Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene Exklaven – Benevent und Pontecorvo – zum Kirchenstaat; seit dem zeitweiligen, von Frankreich erzwungenen Papsttum in Avignon im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaft Avignon und das Comtat Venaissin dazu. Geschichte[Bearbeiten] Patrimonium Petri[Bearbeiten] Schenkung von Sutri[Bearbeiten] Pippinsche Schenkung[Bearbeiten] Die Bildung des Kirchenstaates Im 15. Napoleonische Epoche[Bearbeiten] Kirchenstaat nach 1815[Bearbeiten] Kirchenstaat - www.kath.de. Früher der ausgedehnte Landbesitz der Päpste nach der Konstantinischen Wende; heute vor allem das Territorium des Staates der Vatikanstadt (Vatikan) sowie exterritorialer Haus- und Grundbesitz in Rom und Castel Gandolfo Das Patrimonium Petri unter Papst Zacharias: Durch seinen Entscheid wird fränkische Hausmeier und Herzog Pippin der Kleine (Sohn Karl Martells) anstelle des Merowingers Childerich fränkischer König. (752 gekrönt – vorentscheidend für spätere Investitur-Frage.)

Vermittlung durch Burkhard Bischof von Würzburg. Zu gleicher Zeit: Langobardenkönig Aistulf besiegt Ravenna und beendet das byzantinische Exarchat. Beansprucht den ducatus Romanus, das römische Herzogtum, das dem Exarchat rechtlich untersteht. Papst Stephan II bittet Pippin um Beistand, da vom oströmischen Konstantin V. keine Hilfe zu erwarten. 753 Begegnung in der Kaiserpfalz Ponthion nahe Bar-le-Duc. Pippin sagt Schutz des Patriumonium Petris zu. Pippin stirbt am 24. Lateranverträge. Karte der Vatikanstadt (Annex der Lateranverträge) - dunkelgrau: vatikanisches Territorium, hellgrau: vatikanisches Territorium (Sicherheitsagenden an italienische Exekutive delegiert) rot:Status unklar Vorgeschichte[Bearbeiten] Nach der Besetzung Roms durch die italienische Unabhängigkeitsbewegung (vgl.

Risorgimento) am 20. September 1870 wurde unter anderem der Kirchenstaat aufgelöst, um den italienischen Nationalstaat zu schaffen. Die kirchliche Verwaltung konzentrierte sich ab diesem Zeitpunkt auf die Vatikanstadt, wo de facto die Souveränität des Papstes weiter bestand, ohne dass sie rechtlich abgesichert gewesen wäre. Die vom italienischen König Vittorio Emanuele II. angebotenen begrenzten Souveränitätsrechte lehnte Papst Pius IX. im Mai 1871 ab. Pius und seine Nachfolger waren in ihrem Aktionsradius auf die unmittelbare, von Festungsanlagen umgebene Vatikanstadt begrenzt, was unter anderem auch von der katholischen Propaganda immer wieder thematisiert wurde. Ein am 18. Vatikanstadt. Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland[3] und der Schweiz[4]) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich[5]), kurz auch Vatikan, Vatikanstadt oder Vatikanstaat genannt, ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt.

Er ist eine Enklave in Italien innerhalb des Stadtgebiets von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadratkilometern und etwa 836 Einwohner (siehe unten Abschnitt Bevölkerung). Zum Territorium der Vatikanstadt gehören unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern. Der Staat Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Oberhaupt der Papst ist. Dieser wird von den Kardinälen gewählt und scheidet nur durch Tod oder Rücktritt aus diesem Amt aus. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Zwergstaat auf internationaler Ebene.

Geographie[Bearbeiten] Recht[Bearbeiten] Recht der Vatikanstadt. Das Recht der Vatikanstadt bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen im Staat der Vatikanstadt. Es ist zu unterscheiden vom kanonischen Recht. Es ist vom Recht Italiens verschieden, lehnt sich jedoch stark an dieses an und gehört deshalb zum romanischen Rechtskreis. Gerichtsorganisation[Bearbeiten] Flagge des Vatikanstaates Die Gerichte des Vatikanstaates stellen die Judikative in der Vatikanstadt sicher. Im Jahre 1929 wurde der Gerichtshof des vatikanischen Staates (it.: Tribunali dello Stato della Città del Vaticano) errichtet.

Oberster Gerichtshof des Vatikanstaates[Bearbeiten] Appellationsgericht[Bearbeiten] In der Reihenfolge der Gerichte folgt an dritter Stelle das Appellationsgericht (Berufungsgericht) des Vatikanstaates (it: Corte di Apello dello Stato Città del Vaticano)[2]. Gerichtshof des Vatikanstaates[Bearbeiten] Richter des Vatikanstaates[Bearbeiten] Verfassungsrecht[Bearbeiten] Staatsbürgerschaftsrecht[Bearbeiten] Strafrecht[Bearbeiten] Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt. Das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt (ital.: Legge fondamentale dello Stato della Città del Vaticano) wurde am 26. November 2000 von Papst Johannes Paul II. verkündet. Es trat am 22. Februar 2001 in Kraft. Es ersetzt das Grundgesetz der Vatikanstadt von 1929, das von Papst Pius XI. infolge der Lateranverträge erlassen worden war. Inhalt[Bearbeiten] Flagge des Vatikanstaates Das Grundgesetz besteht ausschließlich aus einem organisatorischen Teil und nicht aus einem organisatorischen und programmatischen Teil, wie allgemein üblich.

Besonderheiten[Bearbeiten] Neben dem Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt gibt es noch weitere verfassungsrechtlich normative Gesetze für den Vatikan: So definiert der Codex des kanonischen Rechts in seinem „Buch I Allgemeine Normen“ das Wesen von Gesetzen, Dekreten, Statuten und Ordnungen und in seinem „Buch II Volk Gottes“ die hierarchische Verfassung der katholischen Kirche und somit auch die Rechtsstellung des Papstes. Weblinks[Bearbeiten]

Das neue Grundgesetz des Vatikanstaates. Im Ergänzungsband der Acta Apostolicae Sedis, in dem gewöhnlich die Gesetze des Vatikanstaates veröffentlicht werden, erscheint heute der Text eines neuen Grundgesetzes des Vatikanstaates, das das vorhergehende, erstmals von Papst Pius XI. im Jahr 1929 erlassene ersetzt. Wie in der Einleitung des neuen Gesetzes richtig bemerkt wird, hat der Papst »die Notwendigkeit erkannt,den an der Rechtsordnung des Vatikanstaates von Zeit zu Zeit vorgenommenen Änderungen eine systematische und organische Form zu geben«. Um daher den besonders für die Freiheit des Apostolischen Stuhls verbürgenden Staat, durch den die tatsächliche und sichtbare Unabhängigkeit des Papstes in der Ausübung Seiner Weltmission gewährleistet wird, immer mehr seiner institutionellen Zweckbestimmung näherzubringen, hat der Papst aus eigenem Antrieb und sicherem Wissen im Vollbesitz Seiner höchsten Autorität, das nachfolgende Gesetz promulgiert: Art. 1 1. 2.

Art. 2 Art. 3 1. 2. 3. Art. 4 1. 2. 3. Art. 5 1. 2. 3. Art. 6 Art. 7 1. 2. Codex Iuris Canonici. Der Codex Iuris Canonici (CIC, dt. „Kodex des kanonischen Rechtes“) ist das Gesetzbuch des Kirchenrechts der katholischen Kirche für die Lateinische Kirche. Die aktuelle Fassung ist der von Papst Johannes Paul II. promulgierte Codex Iuris Canonici 1983. Für die katholischen Ostkirchen existiert ein eigenes Gesetzbuch, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO). Historische Entwicklung[Bearbeiten] Im ersten Jahrtausend bestand kein einheitliches Kirchenrecht, sondern nur die lokalen kirchenrechtlichen Regelungen der Ortskirchen, ergänzt durch die Dekrete des Papstes. Die sechs wichtigsten so entstandenen Kompilationen bildeten zusammen das Corpus Iuris Canonici und in dessen überarbeiteter Fassung von 1582 somit bis 1917 das in der katholischen Kirche geltende Kirchenrecht.

Codex Iuris Canonici 1917[Bearbeiten] Eine Ausgabe des CIC/1917 Codex Iuris Canonici 1983[Bearbeiten] Die aktuelle Fassung wurde am 25. Gliederung[Bearbeiten] Der CIC gliedert sich in sieben Bücher: Canon[Bearbeiten] Universi Dominici gregis. Universi Dominici gregis über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom ist eine Apostolische Konstitution Papst Johannes Pauls II. Die Konstitution vom 22. Februar 1996 legt die Vorgehensweise während einer Sedisvakanz und des anschließenden Konklaves fest. Johannes Paul II. fasste mit der Konstitution die bisher gültigen Bestimmungen bezüglich der Wahl des Papstes zusammen und veränderte sie in einigen Punkten. Wichtige Änderungen gegenüber früheren Regelungen: Die Wahlverfahren per acclamationem seu inspirationem (durch Ausruf oder Eingebung) und per compromissum (durch Übertragung der Wahl auf ein kleineres Gremium) sind abgeschafft.

Der Papst wird von nun an einzig und allein per scrutinium (durch geheime Wahl) bestimmt.Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Pastor Bonus. Pastor Bonus (PB; lat.: Der gute Hirte) ist die derzeit gültige Apostolische Konstitution über die Römische Kurie, sie wurde am 28. Juni 1988 durch Papst Johannes Paul II. erlassen. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz mit Außenwirkung gem. cc. 7 ff., c. 12 § 1 CIC. Im Wesentlichen wird eine Reorganisation, Umbenennung und Neuordnung der Römischen Kurie festgeschrieben. Einige Kongregationen erhalten neue Definitionen, andere werden umstrukturiert und Päpstliche Räte und Kommissionen erhalten neue Arbeitsanweisungen. Ebenfalls wird die Aufgabe der Bischöfe neu definiert, die Besuchsregelung für Bischöfe nach Rom wird geregelt und angeordnet, und das Verhältnis vom Papst zur römischen Kurie klargestellt. Quaerit semper[Bearbeiten] Mit dem Apostolischen Schreiben, in Form eines Motu Proprio, veröffentlichte Papst Benedikt XVI. am 30.

Kurienreform[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Einzelnachweise[Bearbeiten] Strafrecht (Vatikanstadt) Als Strafrecht bezeichnet man im Recht der Vatikanstadt die Gesamtheit der Normen, die die Voraussetzungen und das Verfahren regeln, nach denen über einen Menschen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist. Nach Art. 22 der Lateranverträge übernimmt der italienische Staat auf Antrag des Vatikans die Strafverfolgung, das Strafverfahren und den Strafvollzug auf Kosten des Vatikanstaates.

Wichtigste Rechtsquelle des Strafrechts ist der codice Zanardelli von 1889, der in Italien selbst seit 1930 von den Faschisten durch den codice Rocco ersetzt wurde. In der Vatikanstadt gilt er seit den Lateranverträgen von 1929 und hat seitdem nur kleinere Veränderungen, etwa im Bereich der Drogenkriminalität, erfahren. Analog den Bestimmungen über die Ermordung des italienischen Königs stand ab Vertragsschluss der Lateranverträge die Todesstrafe auf die Ermordung des Papstes innerhalb des Vatikans.

Sie wurde seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie verhängt. Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt. Die Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt (ital.: Pontificia Commissione per lo Stato della Città del Vaticano) übt im Namen des Papstes die Legislative im Staat Vatikanstadt aus. Die Päpstliche Kommission leitet die Haushalts- und Finanzpolitik des Vatikans. Ihr unterstehen die verschiedenen Ämter und Dienste des Governatorats der Vatikanstadt, das die Exekutive bildet. Die Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt wurde 1939 von Papst Pius XII. eingerichtet und löste den bis dahin regierenden Zentralrat ab.

Überblick[Bearbeiten] Der Papst ist das Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und damit der letzte absolute Monarch Europas. Er hat die legislative, exekutive und judikative Gewalt im Vatikanstaat. Sitz[Bearbeiten] Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt mit Sitz im Palazzo del Governatorato Mitglieder[Bearbeiten] Die Mitglieder der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt sind (Stand 3.

Präsidenten[Bearbeiten] Governatorat der Vatikanstadt. Das Governatorat der Vatikanstadt (ital.: Governatorato dello Stato della Città del Vaticano) ist die Staatsverwaltung der Vatikanstadt. Es besteht aus einer Kommission von sieben Kardinälen, der ein Präsident vorsteht. Dieser ist somit Regierungschef der Vatikanstadt. Das Governatorat mit seinen Ämtern und Diensten untersteht fachdienstlich der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt. Aufbau des Vatikanstaates und Arbeitsweise des Governatorats[Bearbeiten] Die Kommission trifft sich mehrmals im Jahr und legt die Finanz- und Haushaltspolitik des Vatikanstaates fest.

Präsidenten[Bearbeiten] Das Präsidium wird von einem Präsidenten, einem Generalsekretär und einem stellvertretenden Generalsekretär gebildet. Nicola Canali (20. Generalsekretäre[Bearbeiten] Renato Boccardo (22. Direktionen[Bearbeiten] Das Governatorat untergliedert sich in die folgenden Direktionen: Zentralämter[Bearbeiten] Schalter des Vatikanischen Postamtes in den Vatikanischen Museen Siehe auch[Bearbeiten] Kurie. Päpstliche Schweizergarde. Schweizergardisten in ihren traditionellen Uniformen Die Päpstliche Schweizergarde (italienisch Guardia Svizzera Pontificia (GSP), lateinisch Pontificia Cohors Helvetica, auch Cohors Pedestris Helvetiorum a Sacra Custodia Pontificis) ist das einzige verbliebene päpstliche Armeekorps in Waffen. Sie sichert den apostolischen Palast, die Zugänge zur Vatikanstadt sowie den Eingang des Castel Gandolfo, der Sommerresidenz des Papstes, und ist für die persönliche Sicherheit des Papstes verantwortlich.

Die offiziellen Sprachen (Kommandosprachen) der Garde sind Deutsch und Italienisch. Das Korps wurde im Jahre 1506 durch Papst Julius II. begründet. Geschichte[Bearbeiten] Das Schweizertor in der Hofburg in Wien 1505 fragte Papst Julius II. bei der Tagsatzung, der Versammlung von Abgesandten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, an, ob diese ihm ein Kontingent von Schweizer Söldnern zum Schutze des Vatikans zur Verfügung stellten. Einen Monat nach dem Sacco di Roma musste sich der Papst ergeben. Gendarmeriekorps der Vatikanstadt. Das Gendarmeriekorps der Vatikanstadt (italienisch: Corpo della Gendarmeria dello Stato della Città del Vaticano), kurz meist nur „Gendarmeria Vaticana“ genannt, übt im Vatikanstaat sowie in den extraterritorialen Gebieten des Heiligen Stuhls[2] die Funktionen einer Staats-, Justiz- und Verkehrspolizei aus und untersteht der Direktion für Sicherheit und Zivilschutz (Direzione dei Servizi di Sicurezza e Protezione Civile).

Das Korps ist nicht identisch mit der Schweizergarde, welche die inoffizielle Armee des Vatikanstaats bildet. Geschichte[Bearbeiten] Ein Polizeiwagen der Gendarmeria Gendarm der vatikanischen Gendarmerie in Sommeruniform Das heute zwischen 130 und 150 Mann starke Gendarmeriekorps der Vatikanstadt ist aus der alten Päpstlichen Gendarmerie entstanden, welche am 14. Generalinspekteur des Gendarmeriekorps ist seit 2006 Domenico Giani, er löste den langjährigen Direktor Camillo Cibin ab.

Aufgaben[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Einzelnachweise[Bearbeiten] Die Päpstlichen Zuaven und das Ende des Kirchenstaates.