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Oscar-nominierte Filme, die man bereits streamen kann [Seite 1] - Digitales Fernsehen. Verein für Antipiraterie zu Netzsperren: "Provider wollen geklagt werden" - Copyrights. Ab 14. August sollten das Urheberrecht verletzende Portale wie Pirate Bay und Kinox.to nicht mehr für österreichische Internetnutzer erreichbar sein: Das forderte der Verein für Antipiraterie (VAP) via Anwalt in einem Schreiben an die österreichischen Telekomkonzerne. Der VAP beruft sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), der den Einsatz von Netzsperren prinzipiell für legitim erklärt hatte. Seiten weiterhin erreichbar Ursprünglich hatte der VAP als Vertreter der Filmbranche die Frist schon auf 1. August gesetzt, nach ersten Verhandlungsrunden mit den Providern einigte man sich auf eine 14-tägige Schonfrist. VAP: "Tasten uns von Seite zu Seite" "Es ist klar, dass die Telekoms einen gerichtlichen Titel haben wollen", so VAP-Geschäftsführer Werner Müller zum STANDARD.

Umleitungen aufgesetzt Nach wie vor wollen oder können Provider nicht bekanntgeben, wie Netzsperren technisch umgesetzt werden würden. VAP glaubt nicht an politische Regelung EU-Recht. Netzsperren ein "Einfallstor für Zensurmaßnahmen" - Copyrights. Downloading Pirated Content Is Now Illegal in the Netherlands. Downloading pirated content such as copyrighted movies or music is now illegal in the Netherlands, the Dutch Ministry of Security and Justice announced on Thursday. reports.

Until now, downloading copyrighted material in the Netherlands was permitted for personal use, effectively allowing Dutch citizens to download pirated content freely. The announcement comes after the European Court of Justice (ECJ) ruled that a Dutch law that makes no distinction between personal copies made from legal sources and copies made from illegal ones "cannot be tolerated.

" "The objective of proper support for the dissemination of culture may not be achieved by sacrificing strict protection of copyright or by tolerating illegal forms of distribution of counterfeited or pirated works," the court said in a press release. The ECJ ruled that this system is unlawful, and even unfair, as it makes people who do not download illegal material pay for those who do.

Have something to add to this story? “Ineffective” Pirate Bay blocking order overturned by Dutch court. ISPA. Dokumente. Language of document : URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) „Vorabentscheidungsersuchen – Rechtsangleichung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Website, mit der Filme ohne Zustimmung der Inhaber eines dem Urheberrecht verwandten Schutzrechts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – Art. 8 Abs. 3 – Begriff ‚Vermittler, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden‘ – Anbieter von Internetzugangsdiensten – Anordnung gegenüber einem Anbieter von Internetzugangsdiensten, mit der ihm untersagt wird, seinen Kunden Zugang zu einer Website zu gewähren – Grundrechtsabwägung“ In der Rechtssache C‑314/12 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Obersten Gerichtshof (Österreich) mit Entscheidung vom 11.

UPC Telekabel Wien GmbH gegen Constantin Film Verleih GmbH, Wega Filmproduktionsgesellschaft mbH erlässt DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) Italian Court Orders ISPs to Block Several Major Torrent Sites. In line with the entertainment industry's stance of making unauthorized content more difficult to find, a fresh batch of court orders has today targeted several of the world's leading torrent sites. In addition to indexers ExtraTorrent, 1337x, H33T and TorrentHound, unconfirmed reports suggest that Italian ISPs will have to block a whole range of IP addresses associated with The Pirate Bay, even ones not offering unauthorized content.

All around Europe rightsholders have been working hard to have Internet providers block torrent and other file-sharing platforms. Courts in the UK, Netherlands, Ireland and Denmark have ordered blockades, but Italy raises its head more regularly than most with additional censorship orders. In a fresh batch of court orders dated today, Italian ISPs have been ordered to block several of the world’s leading torrent sites. The orders were granted by the prosecutor from Bergamo who ordered the original blocking of The Pirate Bay back in 2008. Warum der Weiterverkauf von Downloads oft verboten ist - Copyrights. Gerade zu Weihnachten zählen Computerspiele, Bücher, Musik oder Filme zu den Top-Sellern. Immer öfters landen dabei Downloads oder E-Books unterm Christbaum. Die Unterhaltungsindustrie zwingt die Nutzer aber oft, die Inhalte an ein Konto zu knüpfen.

Die Branche verhindert damit das Verleihen oder Verkaufen von gebrauchter Software auf Ebay und Co. Das sei rechtens, sagt ein Rechtsexperte. Ein Dorn im Auge Wenn zu Weihnachten Spiele, Apps, Songs, Filme oder Bücher zum Download geschenkt werden, ist ein privater Verkauf oft nicht möglich. Weitergabe von Spielen Das Thema hat mittlerweile absurde Züge angenommen: Auf YouTube schaffte ein Video mit dem Titel "Official PlayStation Used Game Instructional Video", also die "offizielle Anleitung für gebrauchte Spiele", fast 15 Millionen Klicks. Neu kaufen An der Grundhaltung der Branche ändert das nur wenig. Der deutsche IT-Branchenverband Bitkom verwies auf APA-Anfrage auf ein Positionspapier zum Urheberrecht.

Aushebeln des Gebrauchtmarktes. EuGH: Website-Sperre für Kunden von UPC möglich - Copyrights. Der Internetprovider UPC Telekabel Wien kann dazu verpflichtet werden, den Zugang zu einer Urheberrechte verletzenden Website für seine Kunden zu sperren. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.

In dem Rechtsstreit (C-314/12) geht es um Maßnahmen gegen illegalen Zugriff auf Filme im Internet. Angemessenes Gleichgewicht Eine solche Anordnung und ihre Umsetzung müssten allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen, stellten die EU-Richter fest. Konkret ließen die Münchner Firma Constantin Film und die Wiener Firma Wega dem Internetprovider UPC über eine einstweilige Verfügung untersagen, den eigenen Kunden Zugang zur Website kino.to zu gewähren.

Hintergrund Hintergrund ist eine Musterklage des Vereins für Antipiraterie (VAP) gemeinsam mit heimischen Filmproduzenten gegen illegale Online-Filmangebote. UPC: Nur Zugang zum Internet vermittelt VAP: Unerlaubte Zugriffe verhindern oder erschweren.