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Buchführung

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Bilanz. Die Balkenwaage als Vorbild der Bilanz: Beide Seiten tragen den gleichen Betrag Geschichte[Bearbeiten] Der Franziskanermönch und Mathematiker Luca Pacioli beschrieb 1494 in seinem Buch Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalità die erste geschlossene Darstellung der „Venezianischen Methode“ (doppelte Buchführung), wie sie vermutlich in den Fernhandel treibenden italienischen Stadtstaaten ausgeübt wurde.

Bilanz

Venedig bildete damals das Zentrum einer Weltwirtschaft, die sich von Polen über Westeuropa und das Mittelmeer bis zum Schwarzen Meer erstreckte.[1] Das Grundprinzip der doppelten Buchführung, das auch für die Darstellung der Bilanz gilt, ist bis heute unverändert geblieben und wird weltweit angewandt. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen. Gesetzliche Verankerung und Hauptgrundsätze[Bearbeiten] Der Begriff „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Nach § 238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sind alle Kaufleute verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten, sie sind jedoch im Gesetz nicht umfassend definiert. Buchführung. Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgänge gehören zu den ältesten Schriftstücken überhaupt.

Buchführung

Das heute vorherrschende System der doppelten Buchführung wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch. Abgrenzung des Begriffs[Bearbeiten] Zweckmäßig ist eine Unterteilung des Oberbegriffs „Buchführung“ in die Die Buchführung ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Dieses enthält außer der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung (Voranschläge für künftige Einnahmen und Ausgaben).