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Vormerkschein Wiener Wohnen: Bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen und anerkanntem Wohnbedarf kann von Wiener Wohnen ein Vormerkschein ausgestellt werden.

Vormerkschein Wiener Wohnen:

Grundvoraussetzungen* Zweijähriger Hauptwohnsitz in Wien (aktuell bei Einreichung). * Mindestalter bei Einreichung: 17 Jahre* Für BürgerInnen aus Österreich, EU, EWR, Schweiz und Gleichgestellte: * geringes Einkommen: Das Einkommen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Vormerkgründe (vorliegender Wohnbedarf bei:)* Überbelag: Abhängig von Wohnraum- und Personenanzahl gilt eine Wohnung als überbelegt: * Bei einem Wohnraum (inklusive Nebenräumen): ab zwei Personen * Bei zwei Wohnräumen (inklusive Nebenräumen): ab drei Personen * Bei drei Wohnräumen (inklusive Nebenräumen): ab fünf Personen * Bei vier Wohnräumen (inklusive Nebenräumen): ab sieben Personen * Bei fünf Wohnräumen (inklusive Nebenräumen): ab neun Personen * Bei unter 15 Quadratmeter kleinen Wohnungen: immer.

Wiener Wohnen Hausinformationssystem. Wohnservice Wien.