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Ecole historique du droit

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Historische Rechtsschule. Diese Richtung wurde vornehmlich von Friedrich Carl von Savigny begründet, der die Rechtsentwicklung auf den sogenannten Volksgeist zurückführt -- ein Begriff, den auch schon Hegel in seiner Sicht der Weltgeschichte verwendet.

Historische Rechtsschule

Die Grundaussage der historischen Rechtsschule ist, dass das Recht nicht als ein willkürlich vom Gesetzgeber geschaffener Bestand an Vorschriften aufzufassen sei, sondern als im Bewußtsein des Volkes lebendige Überzeugungen, ähnlich wie die Sprache oder die Sitten und Gebräuche eines Volkes. Solche Rechtsüberzeugungen könnten zwar auch durch den Gesetzgeber veranlasst werden, entwickelten und veränderten sich aber vor allem ohne dessen Zutun organisch im Laufe der Zeit. Dabei spielen die praktischen sich verändernden Bedürfnisse des Volkes eine tragende Rolle.

Romanisten und Germanisten[Bearbeiten] Rudolf von Jhering. Rudolf von Jhering Rudolf von Jhering Aussprache: [ˈjeːrɪŋ] (* 22.

Rudolf von Jhering

August 1818 in Aurich; † 17. September 1892 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Friedrich Carl von Savigny. Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny 1805 "Recht des Besitzes", Frontseite der 4.

Friedrich Carl von Savigny

Auflage. von 1822 Friedrich Carl von Savigny [ˌsaviɲˈi] (* 21.