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Microsoft 365 – wie aufwendig ist der rechtskonforme Einsatz? 18.04.2021, 17:00 Uhr • Lesezeit: 4 Min. Gerade keine Zeit? Jetzt speichern und später lesen Hinweis: Wir haben in diesem Artikel Provisions-Links verwendet und sie durch "*" gekennzeichnet. Erfolgt über diese Links eine Bestellung, erhält t3n.de eine Provision. Über kaum eine Software wird von Datenschützern derzeit so kontrovers diskutiert wie über Microsoft 365. Ist Microsoft 365 für Unternehmen nicht zulässig, weil es das Datenschutzrecht nicht zulässt? Microsoft 365: Immer Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung?

Die Pflicht zur DSFA für Unternehmen, die Microsoft 365 einsetzen, besteht nicht automatisch, sondern muss vorab geprüft werden. Systematische Beschreibung der Datenverarbeitungsvorgänge und ihrer Zwecke, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit,Risikoanalyse,Festlegung von Abhilfemaßnahmen und Ermittlung des verbleibenden Restrisikos. Zum Anfang: Ordnung schaffen und Verarbeitungsvorgänge erfassen Neue Arbeitswelt: Microsoft Mesh digitalisiert uns zu Hologrammen Fast fertig! Office 365 und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung – datenschutz-schule.info.

Lesezeit: 5 Minuten Wollen Schulen einen Online Dienst nutzen und es werden dabei personenbezogene Daten aus der Schule verwendet, ist nach Art. 28 DS-GVO ein Vertrag erforderlich, welcher Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Vielfach bestehen diese Verträge aus Dokumenten, die ausgedruckt von beiden Seiten in Kopie unterschrieben werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Bei Microsoft sucht man eine derartige Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung oder auch Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vergeblich.

Heißt das nun, man kann mit Microsoft nicht den erforderlichen Vertrag abschließen, um Office 365 im Unterricht oder für die Teamarbeit der Lehrkräfte zu nutzen? In Art. 28 heißt es unter Abs. 3 Microsoft bietet anstelle eines Vertrages, wie er im deutschen Rechtsraum üblich ist, die sogenannten OST oder Online Service Terms, zu Deutsch Online Service-Nutzungsbedingungen. Bestandteil der OST sind die sogenannten Standardvertragsklauseln. Fazit Links: Ask the Expert.