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Petitionen

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Eine Reaktion auf die Popularität der. IV. Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) Stand: 15. Januar 2014 Verfahrensgrundsätze vom 8. März 1989, redaktionell geändert durch Beschluss vom 20. Februar 1991, ergänzt durch Beschluss vom 19. Juni 1991, ergänzt durch Beschlüsse vom 1. und 15. Aufgrund des § 110 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) stellt der Petitionsausschuss für die Behandlung von Bitten und Beschwerden folgende Grundsätze auf: 1. . (1) Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. (2) Nach Artikel 45c Abs. 1 GG bestellt der Bundestag einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. (3) Die Befugnisse des Petitionsausschusses zur Vorbereitung seiner Beschlüsse über Petitionen ergeben sich aus Artikel 17 GG sowie aus dem Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes - sog.

Home :: PetitionYourCouncil.com. Online-Petitionen im Überblick - petition24. Auf der Jagd nach den 50.000 Klicks: E-Petitionen in Deutschland « Zweitstimme « ZEIT ONLINE Blogs. Von Andreas Jungherr, Pascal Jürgens und Harald Schoen Geht man nach den Nutzerzahlen, so gehört das E-Petitionssystem des Deutschen Bundestages zu den erfolgreichsten Beispielen für demokratische Partizipation über das Internet. Tatsächlich bündeln jedoch nur sehr wenige E-Petitionen mehr als die Hälfte aller Unterschriften. Die öffentliche Unterstützung konzentriert sich also auf einem verschwindend kleinen Bruchteil aller öffentlichen E-Petitionen.

Das E-Petitionssystem scheint allerdings nicht dem “Winner takes all”-Prinzip zu folgen. Auch wenn nur ein kleiner Bruchteil der E-Petitionen einen Großteil der Unterstützung auf sich konzentriert, profitieren auch kleinere, weniger erfolgreiche E-Petitionen von der Aufmerksamkeit, die erfolgreiche E-Petitionen erregen. Auf einer vom Bundestag bereitgestellten Internetplattform können interessierte Bürger online Petitionen an den Bundestag richten. [Für eine größere Version bitte das Schaubild anklicken] Literatur: Jungherr, A., und P. Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe | TAB. Ulrich Riehm • Christopher Coenen • Ralf Lindner • Clemens Blümel TAB-Arbeitsbericht Nr. 127. Berlin 2008, 276 Seiten Zusammenfassung Das Petitionswesen wurde im Laufe seiner langen Geschichte immer wieder den geänderten Bedingungen angepasst und modernisiert, so auch dem Internet als neuem Medium der Übermittlung und Veröffentlichung von Petitionen sowie der Kommunikation über Petitionen.

Zentrale Ergebnisse Bevor im Folgenden die Details der Untersuchungen dargestellt werden, seien schlaglichtartig einige der zentralen Ergebnisse vorangestellt: Auch in modernen demokratischen Rechtsstaaten hat das Petitionswesen seine Attraktivität nicht eingebüßt, es lässt sich sogar vielerorts ein Bedeutungszuwachs konstatieren. Petitionen und Elektronische Petitionen Eine Petition ist eine Mitteilung einer Person (oder eines Zusammenschlusses von Personen) an einen Petitionsadressaten, die eine (persönliche) Beschwerde, eine Kritik an einer Handlung oder einen Vorschlag enthält (Kap.

Schottland. Ihre Online Petition - Die Petitionsplattform im Netz.