European Law

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Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen - JKUWiki

http://elearn.jku.at/wiki/index.php/Verbot_mengenm%C3%A4%C3%9Figer_Einfuhrbeschr%C3%A4nkungen Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr können sich nicht nur aus preiswirksamen Maßnahmen – insbesondere Zölle und Steuern – ergeben, sondern auch aus mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung (Fischer/Köck: Europarecht, S 476). Die Beseitigung mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung ist – neben der Zollunion – Grundlage der Freiheit des Warenverkehrs (vgl. Haratsch/Koenig/Pechstein: Europarecht, Rn 707). Der Begriff mengenmäßige Einfuhrbeschränkung in Art 28 EGV wird nicht näher definiert. Es handelt sich dabei um alle staatlichen Maßnahmen, welche die Ein- oder Durchfuhr von Waren ganz oder teilweise untersagen. Einfuhr und Durchfuhr
Die Maßnahmen »gleicher Wirkung« sind gegenüber den plumpen mengenmäßigen Beschränkungen häufiger anzutreffen. In diesem Zusammenhang sind drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs von grundlegender Bedeutung . Die erste und als sehr bedeutend eingestufte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betraf die Einfuhr von Likör. Deutschland hatte eine Regelung, wonach Likör mindestens 25 % Alkohol zu enthalten habe. http://www.fifoost.org/produkte/export_buch-html/node68.php

Grundsätze

Dassonville-Entscheidung – Wikipedia

Die Dassonville-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Rs. 8/74, Staatsanwaltschaft/Benoit und Gustave Dassonville, Urt. v. 11. Juli 1974, Slg. 1974, 837) gehört zusammen mit der Keck-Entscheidung (EuGH Rs. C-267 u. 268/91, Urt. v. 24. http://de.wikipedia.org/wiki/Dassonville-Entscheidung
http://de.wikipedia.org/wiki/Keck-Entscheidung

Keck-Entscheidung – Wikipedia

In der Keck-Entscheidung von 1993 legte der Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzliche Regelungen zur Auslegung und zum Geltungsbereich von Art. 34 AEUV (ex-Art. 28 EGV ) (damals noch Art. 30 EWGV ) fest, die nach dem Kläger des Verfahrens als Keck-Formel oder Keck-Grundsätze bekannt wurden. Sachverhalt und Streitgegenstand [ Bearbeiten ] Bernard Keck und Daniel Mithouard, beide verantwortliche Leiter von Einkaufszentren in Frankreich , wurden wegen des Verkaufs von Waren unterhalb des Einkaufspreises von französischen Gerichten verurteilt. Beide klagten vor dem EuGH und beriefen sich dabei auf die Unvereinbarkeit dieses französischen Verbotes mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs (Art. 34 AEUV (ex-Art. 28 EGV)), da in anderen EG -Ländern (z.
Als Cassis-de-Dijon-Entscheidung wird das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral AG ./. Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, bezeichnet. Das daraus abgeleitete Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt generell, dass alle Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat vorschriftsgemäß hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen. Gemäß dem Urteil darf ein Mitgliedstaat die Warenverkehrsfreiheit in der EU nur aus ganz bestimmten, im öffentlichen Interesse stehenden Gründen einschränken: Insbesondere zur steuerlichen Kontrolle, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zum Schutz der Lauterkeit des Handelsverkehrs und aus Gründen des Verbraucherschutzes . http://de.wikipedia.org/wiki/Cassis-de-Dijon-Entscheidung

Cassis-de-Dijon-Entscheidung – Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Van-Gend-%26-Loos-Entscheidung Beginnend mit der Entscheidung im Verfahren Van Gend & Loos gegen niederländische Finanzverwaltung vom 5. Februar 1963 entwickelte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) seine mittlerweile nahezu unbestritten geltende Rechtsprechung von der Eigenständigkeit und dem Vorrang des Rechts der Europäischen Gemeinschaften . Der Gerichtshof führt hier aus: „Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft stellt eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts dar, zu deren Gunsten die Staaten, wenn auch in begrenztem Rahmen, ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben; eine Rechtsordnung, deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Einzelnen sind.

Van-Gend-&-Loos-Entscheidung – Wikipedia

Die Costa/E.N.E.L.-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Juli 1964, in dem er den absoluten Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber den nationalen Rechtsordnungen feststellte. Sie baut auf der Van-Gend-&-Loos-Entscheidung vom 5. http://de.wikipedia.org/wiki/Costa/ENEL-Entscheidung

Costa/ENEL-Entscheidung – Wikipedia

effet utile – Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Effet_utile Unter effet utile (Effizienzgebot, frz. nützliche/praktische Wirkung) versteht man im Völkerrecht den Grundsatz, eine Norm so auszulegen und anzuwenden, dass das Vertragsziel am besten und einfachsten erreicht werden kann. Dieser Grundsatz ist durch das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge allgemein anerkannt. Der Grundsatz ist auch bekannt unter "ut res magis valeat quam pereat" oder "favor contractus". Das Argument des effet utile spielt vor allem bei der Anwendung des europäischen Rechts eine große Rolle. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass das Unionsrecht dem nationalen Recht vorgeht. Wenn das nationale Recht unterschiedlich ausgelegt werden kann, so ist die Auslegung vorzuziehen, bei der sich das Unionsrecht am besten durchsetzt.

Francovich-Entscheidung – Wikipedia

Die Francovich-Entscheidung (EuGH, C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, 5357ff.) vom 19. November 1991 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Europarechts . Der Francovich-Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch die Richtlinie 80/987 sollte Arbeitnehmern auf Gemeinschaftsebene ein Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers unbeschadet in den Mitgliedstaaten bestehender günstigerer Bestimmungen gewährleistet werden. Insofern sollte ein öffentlicher Fonds errichtet werden, bei dessen Ausgestaltung die Mitgliedstaaten Spielräume haben. Zu diesem Zweck sah die Richtlinie insbesondere spezielle Garantien für die Befriedigung nichterfüllter Ansprüche der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt vor. http://de.wikipedia.org/wiki/Francovich-Entscheidung
http://de.wikipedia.org/wiki/Bosman-Entscheidung

Bosman-Entscheidung – Wikipedia

Als Bosman-Entscheidung (auch als Bosman-Urteil bezeichnet) wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 1995 bekannt, welche zum einen besagt, dass Profi-Fußballspieler in der Europäischen Union nach Ende des Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen, und zum anderen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall brachte. Entscheidungshistorie [ Bearbeiten ] Auslöser für die der Entscheidung zugrundeliegenden Schadensersatzklage war eine nach Ansicht des belgischen Profi-Fußballers Jean-Marc Bosman zu hoch angesetzte Ablösesumme seines Arbeitgebers RFC Lüttich , durch die sich Bosman in seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt sah.

Solange I – Wikipedia

Im Solange-I-Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht 1974 erstmals Kriterien fest, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften (EG) und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Im Ergebnis behielt sich das Bundesverfassungsgericht vor, die Vereinbarkeit von europäischem mit deutschem Recht in jedem Einzelfall selbst zu überprüfen. 1974 fasste das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Solange-I-Beschluss (BVerfGE 37, 271 ff.). Anlass war die Vorlage eines Gerichts in einem konkreten Normenkontrollverfahren . Jenes Gericht hielt eine Verordnung der EG für unanwendbar, weil sie gegen Grundrechte des Grundgesetzes verstoße. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor auf Vorlage des Gerichts nach Art. 177 des EG-Vertrages die Gültigkeit der Verordnung bestätigt.
Im Solange-II-Beschluss (Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az: 2 BvR 197/83) revidierte das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Prüfung der Vereinbarkeit von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften mit deutschem Verfassungsrecht . Abweichend von der so genannten „ Solange-I -Entscheidung“ von 1974 stellte das BVerfG nun fest, dass der Rechtsschutz durch die Organe der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Maßstäben der deutschen Grundrechte genüge, so dass das BVerfG im Regelfall keine eigene Prüfung durchführen müsse. Dies hatte weitgehende Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden .

Solange II – Wikipedia