
European Law
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Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen - JKUWiki
Die Maßnahmen »gleicher Wirkung« sind gegenüber den plumpen mengenmäßigen Beschränkungen häufiger anzutreffen. In diesem Zusammenhang sind drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs von grundlegender Bedeutung . Die erste und als sehr bedeutend eingestufte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betraf die Einfuhr von Likör. Deutschland hatte eine Regelung, wonach Likör mindestens 25 % Alkohol zu enthalten habe.
Grundsätze
Dassonville-Entscheidung – Wikipedia
Die Dassonville-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Rs. 8/74, Staatsanwaltschaft/Benoit und Gustave Dassonville, Urt. v. 11. Juli 1974, Slg. 1974, 837) gehört zusammen mit der Keck-Entscheidung (EuGH Rs. C-267 u. 268/91, Urt. v. 24.Keck-Entscheidung – Wikipedia
In der Keck-Entscheidung von 1993 legte der Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzliche Regelungen zur Auslegung und zum Geltungsbereich von Art. 34 AEUV (ex-Art. 28 EGV ) (damals noch Art. 30 EWGV ) fest, die nach dem Kläger des Verfahrens als Keck-Formel oder Keck-Grundsätze bekannt wurden. Sachverhalt und Streitgegenstand [ Bearbeiten ] Bernard Keck und Daniel Mithouard, beide verantwortliche Leiter von Einkaufszentren in Frankreich , wurden wegen des Verkaufs von Waren unterhalb des Einkaufspreises von französischen Gerichten verurteilt. Beide klagten vor dem EuGH und beriefen sich dabei auf die Unvereinbarkeit dieses französischen Verbotes mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs (Art. 34 AEUV (ex-Art. 28 EGV)), da in anderen EG -Ländern (z.Als Cassis-de-Dijon-Entscheidung wird das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral AG ./. Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, bezeichnet. Das daraus abgeleitete Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt generell, dass alle Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat vorschriftsgemäß hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen. Gemäß dem Urteil darf ein Mitgliedstaat die Warenverkehrsfreiheit in der EU nur aus ganz bestimmten, im öffentlichen Interesse stehenden Gründen einschränken: Insbesondere zur steuerlichen Kontrolle, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zum Schutz der Lauterkeit des Handelsverkehrs und aus Gründen des Verbraucherschutzes .
Cassis-de-Dijon-Entscheidung – Wikipedia
Van-Gend-&-Loos-Entscheidung – Wikipedia
Die Costa/E.N.E.L.-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Juli 1964, in dem er den absoluten Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber den nationalen Rechtsordnungen feststellte. Sie baut auf der Van-Gend-&-Loos-Entscheidung vom 5.
Costa/ENEL-Entscheidung – Wikipedia
effet utile – Wikipedia
Francovich-Entscheidung – Wikipedia
Die Francovich-Entscheidung (EuGH, C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, 5357ff.) vom 19. November 1991 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Europarechts . Der Francovich-Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch die Richtlinie 80/987 sollte Arbeitnehmern auf Gemeinschaftsebene ein Mindestschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers unbeschadet in den Mitgliedstaaten bestehender günstigerer Bestimmungen gewährleistet werden. Insofern sollte ein öffentlicher Fonds errichtet werden, bei dessen Ausgestaltung die Mitgliedstaaten Spielräume haben. Zu diesem Zweck sah die Richtlinie insbesondere spezielle Garantien für die Befriedigung nichterfüllter Ansprüche der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt vor.Bosman-Entscheidung – Wikipedia
Als Bosman-Entscheidung (auch als Bosman-Urteil bezeichnet) wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 1995 bekannt, welche zum einen besagt, dass Profi-Fußballspieler in der Europäischen Union nach Ende des Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen, und zum anderen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall brachte. Entscheidungshistorie [ Bearbeiten ] Auslöser für die der Entscheidung zugrundeliegenden Schadensersatzklage war eine nach Ansicht des belgischen Profi-Fußballers Jean-Marc Bosman zu hoch angesetzte Ablösesumme seines Arbeitgebers RFC Lüttich , durch die sich Bosman in seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt sah.Solange I – Wikipedia
Im Solange-I-Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht 1974 erstmals Kriterien fest, nach denen ein Verfahren über Widersprüche zwischen Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaften (EG) und deutschem Verfassungsrecht beurteilt wird. Im Ergebnis behielt sich das Bundesverfassungsgericht vor, die Vereinbarkeit von europäischem mit deutschem Recht in jedem Einzelfall selbst zu überprüfen. 1974 fasste das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Solange-I-Beschluss (BVerfGE 37, 271 ff.). Anlass war die Vorlage eines Gerichts in einem konkreten Normenkontrollverfahren . Jenes Gericht hielt eine Verordnung der EG für unanwendbar, weil sie gegen Grundrechte des Grundgesetzes verstoße. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor auf Vorlage des Gerichts nach Art. 177 des EG-Vertrages die Gültigkeit der Verordnung bestätigt.Im Solange-II-Beschluss (Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az: 2 BvR 197/83) revidierte das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Prüfung der Vereinbarkeit von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften mit deutschem Verfassungsrecht . Abweichend von der so genannten „ Solange-I -Entscheidung“ von 1974 stellte das BVerfG nun fest, dass der Rechtsschutz durch die Organe der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Maßstäben der deutschen Grundrechte genüge, so dass das BVerfG im Regelfall keine eigene Prüfung durchführen müsse. Dies hatte weitgehende Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden .

