Creative Commons Global Summit 2011. Cross-Posting von drüben. Ich war vom 16.-18. September in Warschau beim Creative Commons Global Summit. Diese Konferenz ist quasi die Wikimania der Creative-Commons-Bewegung. Die Frauen-, Juristen- und Businessquote unter den 300 Teilnehmern waren allerdings bedeutend höher als bei den Treffen der Wikimedianer oder anderen Konferenzen zu Internetthemen. Meine Motivation, zum Summit zu fahren, ergab sich zum einen aus meiner Tätigkeit bei Wikimedia Deutschland und dem Interesse an globalen Communities zum Thema Freies Wissen. Zum anderen habe ich 2006 meine Diplomarbeit zu Creative Commons in NGOs geschrieben, dazu viele Vorträge gehalten und versucht, andere Leute mit meiner Begeisterung für freie Lizenzen anzustecken. Version 4.0 Ein Highlight war die neue Lizenzversion 4.0: Diese Version wird zur Zeit gemeinschaftlich von dem CC Headquarter (der Organisation in den USA) mit den Affiliates (den Zuständigen für Community und Recht je Land), entworfen und diskutiert.
Back to the roots. Creative Commons Global Summit 2011 » antischokke. Von nicole am 29. September 2011 um 23:16 Uhr Cross-Posting von drüben. Ich war vom 16.-18. September in Warschau beim Creative Commons Global Summit. Diese Konferenz ist quasi die Wikimania der Creative-Commons-Bewegung. Die Frauen-, Juristen- und Businessquote unter den 300 Teilnehmern waren allerdings bedeutend höher als bei den Treffen der Wikimedianer oder anderen Konferenzen zu Internetthemen.
Meine Motivation, zum Summit zu fahren, ergab sich zum einen aus meiner Tätigkeit bei Wikimedia Deutschland und dem Interesse an globalen Communities zum Thema Freies Wissen. Version 4.0 Ein Highlight war die neue Lizenzversion 4.0: Diese Version wird zur Zeit gemeinschaftlich von dem CC Headquarter (der Organisation in den USA) mit den Affiliates (den Zuständigen für Community und Recht je Land), entworfen und diskutiert. Spannend war für mich, dass darüber nachgedacht wird, die Portierung der Lizenzen ab Version 4.0 aufzugeben. Gerichtliche Durchsetzbarkeit der Lizenzen Back to the roots. Creative Commons: Ein neues Buch und eine Bestandsaufnahme. Creative Commons: Ein neues Buch und eine Bestandsaufnahme. Arbeitspapier zu Facebooks Like-Button | telemedicus.info 2011-08-20. Verstößt die Verwendung des „Gefällt mir“-Buttons wirklich gegen deutsches Datenschutzrecht? Gastbeitrag von Rechtsanwalt und FA IT-Recht Stephan Schmidt, TCI Rechtsanwälte Mainz Am 19.08.2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) mit einer Presseerklärung unter der Überschrift „ULD an Webseitenbetreiber: Facebook-Reichweitenanalyse abschalten” alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins (insbesondere den „Gefällt mir“-Button) von ihren Webseiten zu entfernen, nachdem man nach einer eingehenden technischen und rechtlichen Analyse zu dem Ergebnis gekommen sei, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.
Die zitierte Analyse hat das ULD gestern ebenfalls – in Form eines Arbeitspapiers – veröffentlicht. Dazu ist zunächst festzustellen, dass bereits die Überschrift missverständlich ist, da eine „Abschaltung“ der Facebook-Reichweitenanalyse gar nicht möglich ist. Verstößt die Verwendung des „Gefällt mir“-Buttons wirklich gegen deutsches Datenschutzrecht? Gastbeitrag von Rechtsanwalt und FA IT-Recht Stephan Schmidt, TCI Rechtsanwälte Mainz Am 19.08.2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) mit einer Presseerklärung unter der Überschrift „ULD an Webseitenbetreiber: Facebook-Reichweitenanalyse abschalten” alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins (insbesondere den „Gefällt mir“-Button) von ihren Webseiten zu entfernen, nachdem man nach einer eingehenden technischen und rechtlichen Analyse zu dem Ergebnis gekommen sei, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.
Die zitierte Analyse hat das ULD gestern ebenfalls – in Form eines Arbeitspapiers – veröffentlicht. Dazu ist zunächst festzustellen, dass bereits die Überschrift missverständlich ist, da eine „Abschaltung“ der Facebook-Reichweitenanalyse gar nicht möglich ist. Arbeitspapier zu Facebooks Like-Button. Jetzt wird es ernst: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein fordert Betreiber von Webseiten auf, Facebooks Like-Buttons zu entfernen. Wer dem bis Ende September nicht nachkommt, soll mit Konsequenzen zu rechnen haben.
Das ULD stützt sich dabei auf ein ausführliches Arbeitspapier, das ebenfalls im Internet veröffentlicht wurde. Wir haben uns dieses Papier genauer angeschaut. Der Facebook Like-Button Zunächst zum Hintergrund: Fast jeder dürfte im Netz schon einmal über die „Like-Buttons” von Facebook gestolpert sein. Welche Daten erhebt Facebook Welche Daten Facebook genau erhebt, hat das ULD in seinem Arbeitspapier untersucht. Die Untersuchung ist durchaus interessant, fördert aber keine Sensationen zu Tage. Datenschutzrechtliche Einordnung So kommt das ULD in seinem Arbeitspapier auch relativ schnell zur datenschutzrechtlichen Einordnung. Verantwortlichkeit Interessant sind jedoch die Fragen der Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten. Das Dilemma des Netzes. Vermischte Lesehinweise (34), ua. zur Korruption in der Telekommunikation. E-comm: Vermischte Lesehinweise (34), ua. zur Korruption in der Telekommunikation.